Wiener Sachkundenachweis
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Als Qualzucht werden Tierzüchtungen bezeichnet, bei denen selektiv nach Merkmalen ausgelesen wird, die bei den Tieren Leid und Schmerzen verursachen. In Österreich sind solche Züchtungen, „die für das Tier oder dessen Nachkommen mit starken Schmerzen, Leiden, Schäden oder mit schwerer Angst verbunden sind“, laut § 5 Abs. 2 des Tierschutzgesetzes (TSchG) verboten. Trotzdem sind Qualzuchten im Alltag allgegenwärtig.
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Nicht der Fischotter bedroht unsere Fische!
Fischotter stehen schnell unter Beschuss, wenn in Gewässern Fische verschwinden. Dass dieser Generalverdacht niemandem hilft, besonders nicht den Fischen, zeigt eine aktuelle österreichische Studie. Die wichtigsten Untersuchungsergebnisse und wie wir unseren Fischen tatsächlich helfen können, hier!