Tierquälerei – was tun?

Was ist zu tun, wenn man Zeuge von Tierqual wird?

Wenn du Zeuge von Tierquälerei wirst und den Eindruck hast, dass Gefahr in Verzug vorliegt, dann schreck nicht davor zurück die Polizei aufzusuchen. Fälle von Gefahr in Verzug sind beispielsweise:

  • Ein verhungerndes oder verdurstendes Tier
  • Massive Gewalteinwirkung
  • Ein im Auto gefangener und stark hechelnder Hund bei heißen Außentemperaturen

Kontaktiere in diesen Fällen bitte zusätzlich auch die Behörden und erkundige dich am besten nach ein paar Tagen , was in deinem Fall unternommen worden ist. In Wien ist die zuständige Behörde die MA60, in den anderen Bundesländern handelt es sich um eine zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Dort ist nach dem Amtstierarzt zu fragen. Zu informieren wäre zusätzlich die jeweilige Tierschutzombudsstelle (jedes Bundesland hat eine andere), auch die nächstgelegenen Tierschutzvereine können helfen.

Unser Team steht dir tagtäglich mit Rat und Tat zur Seite. Unser Tiernotruf ist unter  +43 1 699 24 80 erreichbar – nicht nur während unserer Öffnungszeiten, sondern auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen.

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Zoonosen – Altbekannt und aktuell wie nie

Rund zwei Drittel aller menschlichen Krankheitserreger sind ursprünglich bei anderen Tieren entstanden, im Laufe der Zeit mutiert und auf den Menschen übergesprungen. Man nennt sie deshalb auch Zoonosen. Übertragen werden Zoonosen entweder durch direkten Kontakt mit Tieren und ihren Fäkalien, über tierische Lebensmittel oder über Zwischenvektoren, wie Zecken oder Mücken.

Stellungnahme zur Novelle zum Tierschutzgesetz

Bezugnehmend auf den aktuell in Begutachtung befindlichen Entwurf für eine Novelle zum Tierschutzgesetz (TSchG), zur 1. Tierhaltungsverordnung und zum Tiertransportgesetz geben wir folgende Stellungnahme ab. Wir begrüßen die prinzipiellen Bemühungen, das Wohlbefinden der Tiere zu verbessern. In vielen Bereichen besteht jedoch ein über die Entwürfe hinausgehender Anpassungs- und Änderungsbedarf. Zudem sind nicht alle geplanten Änderungen mit den Zielsetzungen des Tierschutzes vereinbar.

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