Tierschutznovelle – Ihre Stellungnahme zählt!

Unglaublich, aber wahr: Seit fast 20 Jahren gibt es in Österreich ein Verbot von Qualzucht – und dennoch leiden zahllose Tiere weiter an Atemnot, Taubheit, Gelenkproblemen, Lahmheit, Epilepsie, Herzfehlern und noch vielem mehr! 

Eine aktuelle Gesetzesnovelle des Tierschutzgesetzes will das nun ändern. Die Novelle befindet sich noch bis 18.03. in Begutachtung und soll dann endgültig ausformuliert werden. Jede:r kann zu dem Entwurf bis dahin eine Stellungnahme einbringen oder eine bereits eingebrachte unterstützen und so noch Verbesserungen bewirken.

 

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Jede Stellungnahme zum Gesetzesentwurf hilft den Tieren! Falls Sie nicht wissen, was Sie schreiben wollen, haben wir Ihnen weiter unten einen einfachen Formuliervorschlag erstellt. Alternativ können Sie auch auf den Link zu unserer offiziellen Stellungnahme klicken und sie unterstützen. Die Anleitungen finden Sie jeweils auf der Parlamentsseite. 

Werden Sie aktiv!

Mit Ihrer Hilfe kann noch viel an dem Gesetzesentwurf verbessert werden.  Um Ihnen eine Stellungnahme zu erleichtern, haben wir Ihnen einen Formuliervorschlag erstellt. Kopieren Sie ihn gerne oder ändern Sie ihn nach Ihren Wünschen ab.

Formuliervorschlag:

Stellungnahme zur Änderung des Tierschutzgesetzes (315/ME)

Um das schon lange bestehende Qualzuchtverbot endlich durchsetzbar zu machen, müssen auch Import, Weitergabe und Vermittlung von Tieren mit äußerlich nicht-erkennbaren Merkmalen (z.B. Herzfehler) oder noch nicht voll ausgeprägte Qualzuchtmerkmalen dringend verboten werden. Das Verbot nur auf „äußerlich erkennbare“ Qualzuchtmerkmale einzuschränken lehne ich daher ab und fordere es auf „zu erwartende“ Qualzuchtmerkmale auszudehnen.

Analog zu Hunden fordere ich eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Katzen. Katzen (besonders mit Freigang) gehen leicht verloren und ohne eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht können sie häufig nicht an die Halter:innen zurückgegeben werden. Auch Hauskatzen gelangen gelegentlich unbeabsichtigt ins Freie, finden sich in der unbekannten Umgebung schlecht zurecht und verirren sich.

Ich begrüße, dass für Personen, die Hunde ausbilden, besondere Befähigungsnachweise vorgeschrieben werden sollen. Um unsere Hunde zu schützen, fordere ich, dass dies mindestens die Qualifikation zur/zum tierschutzqualifizierten Hundetrainer:in beinhalten muss.

Ich fordere, dass festgelegt werden soll, welche Wildtiere überhaupt von Privatpersonen gehalten werden dürfen und für alle aktuell meldepflichtigen Wildtiere analog auch ein Sachkundenachweis erforderlich sein muss. Schon heute sind viele Wildtiere beliebte Haustiere (etwa Weißbauchigel) und erfordern besonders gute Fachkenntnis. Warum für sie kein Sachkundenachweis gelten soll, ist nicht nachvollziehbar.

Für die weiteren Prozesse müssen Tierschutzorganisationen als Fürsprecher der Tiere unbedingt enger in die Er- und Überarbeitung der von der Tierschutznovelle abhängigen Verordnungen eingebunden werden. Außerdem müssen auch landwirtschaftlich genutzte Tierarten in der Gesetzgebung berücksichtigt werden und dürfen nicht von verschiedenen Bestimmungen zum Tierschutz, etwa beim Qualzuchtverbot, ausgeschlossen werden.

 

Wir begrüßen am vorliegenden Gesetzesentwurf:

  • Ein wirksames Qualzuchtverbot soll umgesetzt und ein wissenschaftlich gestütztes System zur Qualzuchtvermeidung etabliert werden. Darüber hinaus soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, damit durch Verordnung unter anderem die Aufgaben und Arbeitsweise der hierfür einzurichtenden wissenschaftlichen Kommission festgelegt werden kann.
  • Es soll eine rechtliche Ermächtigung für die Schaffung von Sachkundenachweisen für die Haltung von Tieren verankert werden. Die Heimtierdatenbank soll, um Kontrolle zu erleichtern und zu verbessern, neben den bereits zu erfassenden Daten der Tiere und Halter:innen um Eintragungsmerkmale (Sachkundenachweis, Züchter:innen etc.) erweitert werden.

Was uns noch fehlt oder wir kritisieren:

  • Eine stärkere Einbindung der Tierschutzorganisationen, insbesondere der Tierheime in die Ausarbeitung praktischer Lösungen, fehlt. Denn diese kämpfen täglich mit den Problemen, die im Wirkungsbereich dieses Gesetzes liegen. Viele Bereiche des Gesetzes sind abschließend nicht zu beurteilen, solange die Verordnungstexte nicht vorliegen. Bei der Erarbeitung der Verordnungstexte sollten die betreffenden Stakeholder unbedingt eingebunden werden.
  • Es soll eine Qualzucht-Kommission geschaffen werden, die zukünftig regelt, was Qualzuchten sind und was nicht. Wie diese Kommission zusammengesetzt wird, wie sie arbeitet und welche Befugnisse sie hat, ist noch nicht ganz klar. Hier muss Klarheit geschaffen und die Kommission so gestaltet werden, dass der Tierschutz ausreichend stark vertreten ist.
  • Wie, wo und bei wem man die Sachkunde nachweisen kann, ist noch unklar. Insbesondere in Bezug auf die Praxiseinheiten. Ist das zu Beispiel nur bei tierschutzqualifizierten Hundetrainer:innen möglich? Unklar dabei ist auch, ob ich erneut einen Sachkundenachweis machen muss, wenn zum Beispiel in Wien ein solcher schon vor Inkrafttreten des Gesetzes absolviert wurde.
  • Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht muss auch für alle Katzen gelten. Häufig gehen Tiere verloren und können ohne registrierten Chip nicht an die Halter:innen zurückgegeben werden.

Hier finden Sie das konkrete Gesetz und die Möglichkeit, mit einem Button-Klick eine Stellungnahme abzugeben oder unsere Stellungnahme zu unterstützen:

Die Frist für eine Stellungnahme endet am 18. März 2024.

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 Details über den Prozess eines Begutachtungsverfahrens, Begriffserklärungen sowie häufig gestellte Fragen mit den passenden Antworten finden Sie hier:

Mehr Infos

 

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