Strafanzeige gegen Tierversuchslabor

Labortiere sollen vorsätzlich nicht versorgt worden sein.

Wie wir aus einer vertraulichen Quelle erfuhren, dürfte sich am Biomedizinischen Forschungsinstitut der MedUni Wien im AKH ein Fall von Tierquälerei abgespielt haben.

Konkret geht es um einen Vorwurf, der sich Ende November 2020 zugetragen haben soll: Demnach soll es über einen längeren Zeitraum unterlassen worden sein, Mäuse, die für verschiedene Tierversuche gezüchtet und eingesetzt werden, zu füttern und mit Wasser zu versorgen. Insgesamt sollen dadurch mindestens 100 Mäuse (!!) verhungert und verdurstet sein. Der Vorwurf steht im Raum, dass es vorsätzlich unterlassen wurde, diese Tiere adäquat zu versorgen. Zahlreiche Zeugenaussagen und Fotomaterial von Angestellten sollen dies belegen.

Sollte sich der Sachverhalt bestätigen, wäre dies nicht nur unethisch grausam, sondern erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei. Denn den Tieren wurden „unnötige Qualen“ zugefügt. Im Strafgesetzbuch heißt es in Paragraf 222 dazu: Wer ein Tier roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

Wir haben daher bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Tierquälerei und dem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Wir fordern eine umfassende Aufklärung und haben die Einleitung eines Straf- und Ermittlungsverfahrens beantragt.

Seit Jahren sprechen wir uns vehement gegen Tierversuche jeglicher Art aus, diese sind leider in Österreich unter gewissen Umständen immer noch erlaubt. Wenn allerdings nicht einmal das Mindestmaß an Pflege und Versorgung dieser Tiere gewährleistet werden kann und die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden, stellt sich schon die Frage, wie dies nicht nur rechtlich, sondern auch ethisch vertretbar sein kann.

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