Niederösterreichische Parteien zu verschiedenen Tierschutzthemen

Parteienaufruf zu Tierschutzthemen!

Wir von Tierschutz Austria haben alle Parteien, die bei der kommenden Landtagswahl in Niederösterreich antreten, dazu eingeladen, zu verschiedenen Debatten im Tierschutz Stellung zu beziehen. Die Antworten wurden von uns nicht verändert und  spiegeln auch nicht die Ansichten und Werte von Tierschutz Austria wider.

Informieren Sie sich hier über die aktuellen Forderungen und Lösungsvorschläge der Parteien und helfen Sie uns, einen sachlichen Diskurs zu erleichtern!

 

Unsere Fragen an die Niederösterreichischen Parteien:

 

Welchen Stellenwert haben Tierschutzthemen für Ihre Partei?

Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Volkspartei Niederösterreich im Land NÖ sind stetig bemüht, den Tierschutz im Rahmen der landwirtschaftlichen Tierhaltung und der Heimtierhaltung voranzutreiben und für eine praxisnahe Umsetzung der dafür notwendigen Maßnahmen zu sorgen.

Einen sehr hohen. Bienensterben, Massentierhaltung und generelles Tierleid stehen in Niederösterreich leider auf der Tagesordnung. Für uns Sozialdemokraten stellt sich da die zentrale Frage, wie wir als Lebewesen dieser Erde miteinander umgehen möchten und die Antwort ist klar – so, wie bisher, kann es nicht weitergehen und wir müssen bei diesem Thema endlich in eine bessere Zukunft schreiten. Das Tierschutzgesetz sollte österreichweit einheitlich sein. Kontrolle ist wichtig sowohl bei den Tierhaltungsbetrieben als auch in der Haustierhaltung.

Die FPÖ hat eine glasklare Position zum Thema „Tierschutz“. Wir wollen Niederösterreich zum Tierschutzland Nr.1 machen. Das erfolgreiche Volksbegehren gegen Tiertransportqual, Projekte wie „Wuffzack“ bis hin zur Taskforce gegen Tierquälerei. Alles das zeigt, dass Tierschutzthemen bei uns einen hohen Stellenwert einnehmen und wir haben diesbezüglich noch viel vor.

Einen sehr hohen, für ein Niederösterreich von morgen braucht es mehr Unterstützung für Tierheime und lückenlose Kontrollen im Bereich Tierhaltung und Tiertransport. u.a. sehen wir folgende Notwendigkeiten in Niederösterreich:

  • Mehr Mittel für Tierheime sowie für Einrichtungen für „Exoten“
  • Tierkunde-Tage im Volksschulalter mit Ausflug auf einen Bauernhof
  • Kontrollen nach Risikoplan im Nutztierbereich lückenlos durchführen
  • Verpflichtenden Tierschutzbeirat mit Tierschutzorganisationen
  • Tierschützer*innen bei Befähigung als Organ der Kontrollbehörden bevorzugen

Die artgerechte Haltung und die Vermeidung von Tierleid sind für uns selbstverständlich und bedeutende gesellschaftliche Werte, die es zu fördern gilt – beginnend mit Kindern, die in der Schule den Respekt vor und den Umgang mit Tieren lernen sollen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Radikalkur und Änderung des Systems Landwirtschaft ein. Denn der Feinkostladen Niederösterreich hat nur dann Zukunft, wenn wir die Landwirtschaft in NÖ – und damit auch die Haltung von Tieren – nachhaltig gestalten. Wir NEOS haben uns in den letzten fünf Jahren im Land bemüht, uns ein gesamtheitliches Bild von der Landwirtschaft und der Tierhaltung in den Ställen zu machen. Dabei war es uns wichtig, alternative Landwirte kennenzulernen – darunter etwa die Freilandhaltung von Schweinen oder die biodynamische Landwirtschaft. Um Bäuerinnen und Bauern auf ihrem Weg in Richtung Nachhaltigkeit und Innovation zu unterstützen, fordern wir Landwirtschaftsschulen, die auf biologischer und/oder nachhaltiger Landwirtschaft sowie auf die Erhaltung der Biodiversität ausgerichtet sind.

Tierschutz wird von der MF6 – Bewegung für Menschen, Freiheit und Grundrechte als essentieller Bestandteil einer funktionierenden Gesellschaft gesehen. Das vom wissenschaftlichen Beirat – Fachbereich Tierschutz – erarbeitete Tierschutzprogramm ist äußerst zukunftsorientiert und stellt die ganzheitliche Betrachtung des Schutzes von Lebewesen und der Unweit im Sinne von „One Health” – insbesondere das achtsame Zusammenleben von Flora-Fauna und Mensch – in den Vordergrund.

Tierschutzthemen spielen natürlich eine wichtige Rolle, da sich letztlich Tierwohl auch wieder auf die Lebensqualität der Menschen niederschlägt, egal ob es sich um Wildtiere und eine lebenswerte, funktionierende Umwelt handelt, oder um die Produktion von hochwertigen Lebensmitteln.

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Sind Sie für die lückenlose Befolgung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie?

Die Umsetzung der Bestimmungen der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie ist im NÖ Naturschutzgesetz 2000 in Verbindung mit den Verordnungen über die Europaschutzgebietsverordnung erfolgt. Dementsprechend hat die Behörde bei Verfehlungen entsprechende Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten.

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie wird oftmals nur mit der Wolfsdebatte verbunden – dabei geht es da um weit mehr. Biodiversität und Artenschutz sind zentrale Faktoren für eine gesunde Umwelt und auf die müssen wir in Zukunft wesentlich besser aufpassen als in der Vergangenheit. Im Hinblick auf die Wolfsfrage ist in Niederösterreich ein guter Kompromiss gefunden worden, der einen vernünftigen Ausgleich zwischen Naturschutzbelangen und der Weidewirtschaft unserer Landwirte schafft.

Ja, das ist erstrebenswert. Bei der Fülle der Naturschutzrichtlinien der EU ist wichtig, dass jede diesbezügliche Handlung mit Hausverstand gemacht wird. Die jeweiligen regionalen Lebensrealitäten sind einzubeziehen.

Ja, die Grünen stehen zur Einhaltung der europäischen FFH-Richtlinie und haben in der Vergangenheit immer Mängel & Verstöße dagegen in NÖ aufgezeigt z.B. beim geplanten Kraftwerk Ferschnitz an der Ybbs, die Hybridpappeln in den Auen bzw. das Artensterben in den Leithaauen.

Ja – und sie ist wesentlicher und wichtiger denn je. Vor allem mit Blick auf zusammenhängende Schutzgebiete, die für die Vielfalt an Tieren und Pflanzen immer wichtiger wird. Allerdings würden wir uns mit Blick auf das Waldviertel, das besonders stark von der Borkenkäferproblematik betroffen ist, weitere Maßnahmen wünschen. Darunter die Implementierung von Totholzelementen in Wirtschaftswäldern, um Schädlinge gezielt durch Nützlinge bekämpfen zu können.

92/43/EWG (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) kann nur als Teil des Weges zu mehr Umwelt- Arten- und Tierschutz im Sinne der Berner Konvention gesehen werden – die Natura 2000 versucht diese Richtlinie in Form von länderübergreifenden Schutzgebieten umzusetzen – wobei hier in den einzelnen Bundesländern die Umsetzung im Landesnaturschutzrecht vollzogen wird – was sicherlich in den meisten Bundesländern konsequenter umzusetzen ist. Welters müssen dringend Maßnahmen gegen Bedrohungen von bestehenden Schutzgebieten, die z.B. durch Landschaftszerschneidungen immer weiter zerrissen werden, entgegengewirkt werden.

Ja, die FFH-RL bietet ein gutes Instrument um v. a. auf die gefährdeten Lebensraumtypen in Österreich bzw. Niederösterreich eingehen zu können. Durch die Monitoringpflicht und allfälligen Strafzahlungen kann direkt Druck auf die Länder- und Bundespolitik ausgeübt werden.

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Werden Sie dafür Sorge tragen, dass die Mitwirkungsrechte von Tierschutzorganisationen in Artenschutz-Angelegenheiten nicht durch die Erlassung von VO (anstatt Entscheidungen per Bescheid) ausgehebelt werden?

Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen per Verordnung zu gewähren hat den Zweck eine Mehrzahl gleichgelagerter und im Ergebnis positiv zu beurteilender Sachverhalte verfahrensökonomisch zu regeln (die rechtlichen und fachlichen inhaltlichen Voraussetzungen sind dieselben wie bei bescheidmäßigen Ausnahmegenehmigungen). Eine öffentliche Begutachtung von Verordnungsentwürfen im Zusammenhang mit Landesgesetzen erfolgt auf der Webseite des Landes Niederösterreich (vgl. Bürgerbegutachtung – Land Niederösterreich (noe.gv.at)).

Dafür Sorge tragen können wir nur, wenn auch die entsprechenden Mehrheiten durch die Wählerstimmen geschaffen werden. Nach unserer Ansicht aber muss die Mitwirkung der Tierschutzorganisationen, die in dieser Sache unglaublich wertvolle und bewundernswerte Arbeit leisten und vor allem viel Expertise mitbringen, vollkommen unberührt bleiben.

Komplexe Rechtsmaterie auf Bundes- und Landesebene ist zu beachten. Ein Aushebeln oder ein gegeneinander ausspielen von Behördenentscheidungen ist abzulehnen.

Wir können generell dort nur mitwirken, wenn wir in der Landesregierung sind oder selber als Regierenden dafür verantwortlich. Eine breite Einbindung von NGOs macht Sinn.

Entschieden werden kann das nicht pauschal, sondern nur im Einzelfall. Wofür wir uns einsetzen, ist, dass Tierschutzorganisationen verstärkt in politische Entscheidungen, die das Tierwohl betreffen, einzubinden.

Tierschutz- und Umweltschutzorganisationen sind ein wichtiger Bestandteil der Aufklärung und Aufdeckung von Missständen im Bereich Tierschutz- Umweltschutz. Unzählige Tierschutz- und Umweltskandale der letzten Jahre konnten insbesondere durch den unermüdlichen Einsatz engagierter Aktivisten in die Öffentlichkeit gebracht und vor Gericht verurteilt werden. Es darf keine rechtlichen Schlupfraume im Bereich Tierschutz-Artenschutz-Umweltschutz geben, wo den hochengagierten Schutzorganisationen die Beschwerdemöglichkeit beim Landesverwaltungsgericht entzogen wird, wie es zum Beispiel bei der Kärntner Wolfsverordnung – juristisch korrekt im Verordnungsweg, jedoch ethisch höchst fragwürdig – umgesetzt wurde. Jeder Eingriff im Artenschutz muss zwingend im Einzelfall ganz genau abgeklärt werden und somit per Bescheid (daher selbstverständlich inkl. der Beschwerdemöglichkeit der besonders am Tier-Arten- Umweltschutzorientierten Organisationen) erlassen werden.

Eine Mitwirkung von Tierschutzorganisationen halten wir in diesen Angelegenheiten für sinnvoll. Ob Parteienstellung bei einem Bescheid, oder umfängliche Verordnungen (bei deren Erstellung auch Belange von NGOs berücksichtigt werden müssen) sinnvoller sind, wäre noch abzuklären.

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Wie wollen Sie der Biodiversitätskrise in Österreich entgegenwirken?

Niederösterreich verfügt über eine gute Grundausstattung an hochwertigen Lebensräumen wie ein Wildnisgebiet, zwei Nationalparks und mehr als 70 Naturschutzgebiete als Refugien für seltene und gefährdete Arten. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, auch außerhalb dieser Gebiete die Vielfalt und die Qualität von Lebensräumen zu verbessern. Im Rahmen der Naturschutzmaßnahme im Österreichischen Agrarumweltprogramm sind bisher schon rund 23.500 Hektar landwirtschaftliche Flächen nach naturschutzfachlichen Kriterien bewirtschaftet worden. Mit einer Schwerpunktsetzung auf extensives Grünland und einer Informationsoffensive konnte die Beteiligung auf 27.000 Hektar ausgeweitet werden. Der Biodiversitätsverlust betrifft uns alle. Im Rahmen der regionalen Schutzgebietsbetreuung arbeiten wir daher partizipativ mit Gemeinden, Vereinen, GrundbesitzerInnen und BewirtschafterInnen an der Erhaltung einer strukturreichen Kultur- und Naturlandschaft. Ebenso sind Freiwilligennetzwerke zum Schutz von Amphibien, Fledermäusen oder Steinkauz aufgebaut worden. In den letzten Jahren haben sich positive Trends etwa bei den Populationen von Großtrappe, Seeadler, Kaiseradler, Habichtskauz oder Wildkatze gezeigt.

Dafür braucht es ein ganzes Paket mit vielen Maßnahmen. Dazu müssen auf jeden Fall folgende vier Punkte gehören:

Erstens, ein Aus für den Einsatzes von Pestiziden. Dazu gehört allen voran ein komplettes Verbot von Glyphosat, für das wir uns als SPÖ schon seit Jahren einsetzen. Vor allem Bodenlebewesen und Insekten profitieren davon. Damit einher geht auch eine Abkehr von der industriellen Landwirtschaft und ihren Monokulturen, die aktuell auf den Pestizideinsatz angewiesen sind.

Zweitens braucht es eine deutliche Ausdehnung von Naturschutz- und Wildnisgebieten. Gerade die Wildnisgebiete bringen Flächen frei von wirtschaftlicher Nutzung, die so zum Rückzugsort von Tieren und Pflanzen werden und der Natur Raum zur Erholung schaffen. Mindestens 10 Prozent der Waldfläche in Österreich sollten außer Nutzung gestellt werden. Dabei ist auf eine Verbindung der geschützten Flächen untereinander zu achten, sodass ein großes, zusammenhängendes grünes Netz entsteht.

Drittens muss die jährliche Bodenversiegelung deutlich reduziert werden. Bodenversiegelung führt nicht nur zu mehr Überschwemmungen, es gehen auch Lebensräume für Tiere und Pflanzen unwiderruflich verloren.

Viertens müssen Gemeinden unterstützt werden in ihren Ortsgebieten bessere Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen zu schaffen. Dazu gehören beispielsweise das Anlegen von Blühstreifen für Insekten oder Wiesen, die nicht gleich gemäht werden sowie das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern, die Vögeln Nahrung und Nistplätze geben. Außerdem muss die Bevölkerung informiert werden, wie die Biodiversität im eigenen Garten unterstützt werden kann. Bei all dem gehen einige SPÖ-geführte Gemeinden in Niederösterreich bereits positiv voran, beispielsweise Trumau als erste Bienenfreundliche Gemeinde Österreichs in Zusammenarbeit mit Global 2000.

In Österreich sehen wir eine solche Krise pauschal nicht. Die FPÖ steht für einen unverfälschten und ursprünglichen Umgang mit der Umwelt und den Tieren. So unterstützen wir beispielsweise besonders Kleintierzuchtverbände, die mit der Pflege der alten Haustierrassen einen großen unverzichtbaren Beitrag zum Erhalt der Vielfalt beitragen.

Die Klimakrise und Biodiversitätskrise können nur gemeinsam gelöst werden. Wir brauchen eine starke, intakte Natur und wir brauchen den Artenreichtum, um gegen die Klimakrise gewappnet zu sein. Dazu müssen wir unsere Anstrengungen verstärken. Der neue Biodiversitätsfonds mit mehr als 50 Millionen Euro ist hier ein wichtiger Schritt unserer Umweltministerin Leonore Gewessler.

In Niederösterreich braucht es mehr Personal in den Behörden und richtige Qualifikationen, die nicht nur mit ForstwirtschaftlerInnen ausreichend ist. Controlling der Managementpläne in Natura2000 und Naturschutzrechtliche  Prüfungen sind obligatorisch!

Ein wesentlicher Hebel ist die Raumplanungspolitik, die wir auf Landesebene heben wollen, um Widmungskorruption zu verhindern und Grünraum zu schützen. Darüber hinaus ist für das Agrarland NÖ eine nachhaltige Landwirtschaft wesentlich. Beispielhaft anführen möchten wir den Bauernhof Hubmann, der – als erster Betrieb im Land – die mobile Schweinehaltung im Freiland umgesetzt hat. Dadurch werden zwei wichtige Kriterien erfüllt: 1. eine nachhaltige Haltung von Schweinen, die in der Erde wühlen können und nicht auf Vollspaltenböden leben müssen. Und 2. die Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit und damit ein positiver Einfluss auf die Biodiversität. Der entstandene Mist wird kompostiert und am Feld ausgebracht. Dadurch entsteht eine mikrobiologisch hoch aktive Erde, weshalb auf die synthetische Dünung verzichtet werden kann. Darüber hinaus muss nicht gepflügt werden, weil die Auflockerung der Erde die Bodentiere übernehmen.

Zum Schutz unseres Planeten muss die Stärkung der Biodiversität weltweit in den Fokus gerückt werden – z.B. muss die kurzsichtige Forderung von überdüngten Monokulturen zur Forcierung der unwürdigen Massentierhaltung ohne Rücksichtnahme auf Bodenschutz endlich gestoppt werden.

Der MFG ist es ein großes Anliegen, Tierschutz weg von der spezialisierten Massentierhaltung in Tierfabriken hin zur Vielfalt der kleinbäuerlichen Strukturen zu fördern und nachhaltigen regionalen Anbau von Nahrungsmitteln über den Ausbau von z.B. Permakulturbetrieben zu forcieren. „Weg von der selbstzerstörerischen Massenproduktion hin zur nachhaltigen Vielfalt” soll zukunftsorientiert in sämtlichen Bereichen von Tier-Arten-Umweltschutz konsequent umgesetzt werden.

Die Biodiversitätskrise ist v. a. Ausdruck einer fehlgeleiteten Industrialisierung der Landwirtschaft durch das Ausräumen der Landschaft und den Einsatz von Pestiziden. Wir streben eine Änderung der GAP an, in der z. B. die Zahlungen der 1. Säule nicht mehr auf alle Betriebe nach Größe verteilt werden, zugunsten einer Erhöhung der 2. Säule, um umweltfreundlicheres Wirtschaften höher zu belohnen.

Eine naturverträgliche Landwirtschaft muss auch stärker für ihre Leistungen bei der Erhaltung der Kulturlandschaft und der Pflege von ökologisch wertvollen Flächen honoriert werden, da dies die Lebensgrundlage aller Menschen bildet.

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Wie soll Österreich die Ziele des Biodiversitäts-Gipfels in Montreal 2022 erreichen?

In Niederösterreich ist bereits ein Drittel der Landesfläche als naturschutzrechtlich geschützte Gebiete unterschiedlicher Kategorien ausgewiesen. Mit der Schutzgebietsbetreuung Niederösterreich arbeiten wir laufend an der Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen, derzeit mit einem auch klimarelevanten Schwerpunkt zur Renaturierung von Mooren und Feuchtwiesen. Damit leistet Niederösterreich konkrete Beiträge zur Erreichung der Zielsetzungen der Biodiversitätsstrategien auf Bundes- und EU-Ebene, die auch den Zielen von Montreal entsprechen.

Neben den in der obigen Antwort angeführten Punkten braucht es starke Gesetze zum Schutz der Artenvielfalt. Die neue Biodiversitätsstrategie des Klimaschutzministeriums bringt zwar einige Verbesserungen, doch ihr fehlt jede gesetzliche Grundlage. Damit droht sie in der Schublade zu verschwinden. Daher setzt sich die SPÖ im Nationalrat dafür ein, dass die Biodiversitätsstrategie eine gesetzliche Grundlage findet.

Selbstverständlich müssen Lebensräume für Tiere und Pflanzen geschützt und damit Biodiversität erhalten werden. Auch hier braucht es aber ein vernünftiges Handeln mit Hausverstand. Darum benötigt es Besonnenheit und ein kluges Vorgehen.

Eine umfassende Bodenschutzstrategie und die Biodiversitätsstrategie sind die wichtigen Projekte gegen den fortschreitenden Lebensraum- und Artenverlust. Und auch strengere Strafen bei Wilderei von gefährdeten Arten, wie etwa Luchs und Adler, erhöhen den Schutz und das Bewusstsein für unsere Artenvielfalt. Niederösterreich kann hier wesentlich mehr Geld ausgeben. Insbesondere der Landwirtschaft kommt große Bedeutung zu und ich hoffe, dass die neue Pestizidverordnung (Pflanzenschutzmittelverordnung) in Brüssel einen Durchbruch bringt.

Ganz klar: Durch eine Umstellung der Landwirtschaft auf mehr Nachhaltigkeit und eine verbesserte Raumplanungspolitik. Beide Punkte sind wesentliche Hebel!

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Um kurz auf die 3 wesentlichsten Punkte des Biodiviersitäsgipfels einzugehen:

  1. Bei den vereinbarten 30 % Naturschutzfläche gibt es noch Nachholbedarf in Österreich, wobei es genug Flächen gibt, die diesen Schutzstatus brauchen würden. Wo genau diese am Besten situiert werden, und welche Pflege für die entsprechenden Ökosysteme notwendig ist, muss man im Detail ausfindig machen.
  2. Der relative Wohlstands Österreichs gründet sich, durch globale Lieferketten, nicht zuletzt auch auf der Zerstörung von Ökosystemen im globalen Süden. Zahlungen an diese Länder zum Schutz der verbliebenen Biodiversität sehen wir daher als notwendig an.
  3. Der Pestizideinsatz ist einer der Hauptgründe für das Insektensterben und damit eine direkte Bedrohung für unsere Lebensgrundlage. Ein vollständiges Verbot von bedenklichen Pestiziden wie Neonicotinoiden, darf nicht über Notfallzulassungen ausgehebelt werden. Weitere Verbote in diesem Bereich sehen wir als ebenso sinnvoll an.

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Was werden Sie gegen die anhaltende Bodenversiegelung in Österreich unternehmen?

Rund 15% des Dauersiedlungsraums in NÖ sind in Anspruch genommen, und 6% versiegelt. Damit ist NÖ das Bundesland mit der geringsten Versiegelung und Inanspruchnahme. Vor einigen Monaten trat ein neues, sehr strenges Raumordnungsgesetz in Kraft, das seine Wirkung zeigt: Wurden vor 5 Jahren noch mehr als 1 Hektar / Tag neu gewidmet, liegen wir hier mittlerweile nur mehr bei 0,5 Hektar / Tag. Und gleichzeitig schützen wir jetzt 500.000 Hektar neu gegen Verbauung, indem wir die wertvollen Agrarräume und Landschaften schützen und ganz klare Siedlungsgrenzen ziehen.

Hier besteht ein Spannungsfeld zwischen der Frage, Grünraum im Bundesland zu erhalten und leistbaren Wohnraum für die Bevölkerung zu schaffen. In unserem ‚SPÖ-WohnPROgramm‘ haben wir eindrucksvoll dargelegt, dass es Wege gibt, beides unter einen Hut zu bekommen, indem wir einerseits sparsam mit verfügbarem Grund und Boden umgeht und gleichzeitig jenen Boden, den wir für Wohnraum nutzen, durch ein passendes Maß beim Hausbau möglichst effizient nutzen.

Die FPÖ ist immer gegen unnötige Bodenversiegelung eingetreten. Wir fordern clevere Baulösungen sowie für die Sanierungen von Altbauten und ‑anlagen entsprechende Förderanreizen.

Für ein Niederösterreich von morgen braucht es sorgsamen Umgang mit Boden, indem bereits wir Erbautes und Versiegeltes optimal genützt werden. Daher gibt es von Seiten der Grünen NÖ konkrete Vorhaben:

  • NÖ Bodenfonds für Rückwidmungen von Gewerbe in Grünland
  • Sanierung von Wohnraum als Schwerpunkt der Wohnbauförderung
  • Abgabe für Leerstand sowohl im Gewerbegebiet als auch bei Wohnraum
  • Infrastrukturabgabe für brachliegende Baugrundstücke
  • Neubauten nur mit Dachbegrünung oder PV – auch Nachrüsten innerhalb einer Frist für Gewerbe und Wohnbau
  • Förderung für Gemeinden für die Umsetzung des Schwammstadtprinzips
  • Parkplätze klimafreundlich gestalten (Grünkonzept, Bäume)

Wir treten für eine Verdichtung der Ortskerne ein, anstatt weiteren Grünraum zu versiegeln. Darüber hinaus müssen Flachdächer, beispielsweise auf Supermärkten, genutzt werden – als nutzbarer Raum für die Öffentlichkeit, Wohnungen oder für Photovoltaik. Dazu wäre es zunächst aber notwendig, die Raumplanung auf Landesebene zu heben. Denn für die Gemeinden gibt es durch die Kommunalsteuer keinen Anreiz, Flächen zu sparen. Das ist auch der Grund, warum es in Niederösterreich immer wieder zur Widmungskorruption kommt. Weiters treten wir für eine Entsiegelungsoffensive und den Rückbau von Industrieruinen ein, um neue Grünflächen entstehen zu lassen.

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Es wäre wichtig die Kompetenzen zur Flächenausweisung von den Gemeinden zu den Ländern zu verschieben. Weiters müssen mehr Flächen entsiegelt und in wasserdurchlässiger Bauweise errichtet werden (z. B. Parkplätze), Methoden hierzu gibt es mehrere, wie etwa Rasengittersteine, oder Schotterflächen mit angepasster Begrünung.

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Wie soll die Rückkehr von großen Beutegreifern gehandhabt werden?

Das Bundesland Niederösterreich ist ordentliches Mitglied im „Österreichzentrum für Bär, Wolf, Luchs“ (ÖZ), dieses Kompetenzzentrum stellt sich länderübergreifend jenen Herausforderungen, welche durch den Zuzug von großen Beutegreifern nach Österreich entstehen bzw. schon entstanden sind. Gemeinsam mit sämtlichen ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern (darunter NGO´s wie WWF und Naturschutzbund, universitäre Einrichtungen wie die BOKU und die Veterinärmedizinische Universität, diverse Grundeigentümervertretungen und alle Landesjagdverbände) wurden und werden in mehreren Arbeitsgruppen akkordierte Grundlagen für den Umgang mit den Beutegreifern erarbeitet und diese können über die Web-Seite des ÖZ abgerufen werden (www.baer-wolf-luchs.at). Zudem gilt in Niederösterreich eine Verordnung zum NÖ Jagdgesetz in welcher Maßnahmen zum Schutz von Menschen und zur Abwendung von Schäden geregelt sind (https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/6500/P100a/LNO40036732).

Können wir keine Angabe machen.

Entscheidend dafür sind Lebensraum und Nahrungsangebot. Wo es beides gibt, werden sie sich ansiedeln und die Artenvielfalt bereichern. Wo es Konflikte gibt muss von Fall zu Fall entschieden werden.

Eine Rückkehr der großen Beutegreifer wie Wolf, Bär und Luchs ist schaffbar. Lösungen sind möglich, wenn sich alle Seiten aufeinander zubewegen, pure Schwarz-Weiß-Malerei und Panikmache verschärfen das Problem. Wir müssen uns auch der Herausforderung stellen: Wie können wir Herdenschutz und Artenschutz optimal umsetzen.

Kein Pardon mit Trophäen-Jäger! Hier braucht es empfindliche Strafen und die gezielte Ansiedlung in Schutzgebieten, um das natürliche Gleichgewicht zu wahren.

Aus artenschutzrechtlicher Sicht ist die Rückkehr von großen Beutegreifern wie Bar, Wolf und Luchs in Österreich als Erfolg zu sehen. Jetzt muss die Bevölkerung dringend auch im Umgang mit diesen Rückkehrern geschult und dadurch vorhandenen Ängste entgegengewirkt werden, was realistisch gesehen Zeit brauchen wird. Sämtliche bewahrte Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz von Weidetieren sind konsequent und in allen Formen zu ergreifen – z.B. hat sich der Einsatz von Herdenschutzhunden insbesondere in Gebieten, wo ein Schutzzaun nicht umsetzbar ist, sehr bewahrt.

Große Beutegreifer sind Teil des Ökosystems und haben somit auch einen positiven Effekt auf dieses. Entsprechende Herdenschutzmaßnahmen müssen umfänglich von der öffentlichen Hand bezahlt werden, und dürfen nicht auf Betriebe abgewälzt werden die ohnehin im Grenzertrag wirtschaften, da die Rückkehr der Beutegreifer auch im Interesse der Öffentlichkeit ist.

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Sind Sie für Herdenschutz oder Wolfstötungen?

Siehe dazu die vorangegangene Frage.

Im Sinne des Tierschutzes sind wir prinzipiell für den Herdenschutz. Nur für den Fall, dass unmittelbare Gefahr für Leib und Leben von Menschen besteht, wären Wolfstötungen nur als „ultima ratio“ akzeptabel, wobei die Entwicklung der Population stets beobachtet und evaluiert werden muss.

Es gibt hier nicht entweder/oder. Beides muss eine Option sein. Wo wir für die großen Beutegreifer nicht genügend weitläufigen Lebensraum haben, werden diese abwandern. Ist dies nicht der Fall oder funktionieren Herdenschutzprojekte nicht, schreibt das Jagdgesetz eine Entnahme von verhaltensauffälligen Problemtieren vor.

Die Grünen NÖ sind ganz klar für den Herdenschutz und die rasche Umsetzung von Managementplänen im Sinne des Artenschutzes für unser Bundesland.

Die durch die Rückkehr des Wolfes entstandene Spannungen, vor allem im ländlichen Bereich und bei der Viehhaltung, kann nicht durch Jagd und Ausrottung des Wolfs gelöst werden. Was es braucht, ist ein kohärenter, einheitlicher Ansatz beim Wolfsmanagement. Selbstverständlich sind die Ängste der Bevölkerung und entstehende Schäden ernst zu nehmen. Die Aufweichung des Schutzstatus des Wolfs ist aber nicht möglich. Deshalb muss darüber diskutiert werden, z.B. gerissene Nutztiere mit Mittel des Landes zu ersetzen.

Selbstverständlich ist der erfolgreichen Rückkehr unserer großen Beutegreifer nicht in Form von Tötungen dieser schützenswerten Tiere zu begegnen! Am Beispiel der Kärntner Wolfsverordnung ist ersichtlich, wie wenig Wille zum Zusammenleben und einem nachhaltigen Umgang mit den geschützten Rückkehrern vorhanden ist. Die durch diese VO legitimierten Wolfstötungen garantieren nicht, dass gezielt der sogenannte „Problemwolf“ getötet wird, sondern sind ein Freibrief zur zeitlich limitierten Elimination der Rückkehrer! Selbstverständlich müssen wie oben beschrieben vor jedem – im Einzelfall zu bewertenden -gewaltsamen Eingriff in den Artenschutz sämtliche bewahrten gelinderen Möglichkeiten des Herdenschutzes ausgeschöpft werden!

Große Beutegreifer sind Teil des Ökosystems und haben somit auch einen positiven Effekt auf dieses. Entsprechende Herdenschutzmaßnahmen müssen umfänglich von der öffentlichen Hand bezahlt werden, und dürfen nicht auf Betriebe abgewälzt werden die ohnehin im Grenzertrag wirtschaften, da die Rückkehr der Beutegreifer auch im Interesse der Öffentlichkeit ist.

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Wie stehen Sie zu einer einheitlichen Lebensmittelkennzeichnung nach Herkunft UND Haltung?

Die Kennzeichnung von Lebensmittel ist grundsätzlich EU-Recht. In Österreich können wir lediglich Rahmen setzen, wenn die EU in diesem Bereich noch keine Vorgaben gesetzt hat. Im Bereich der verarbeiteten Lebensmittel wollen wir die Kennzeichnung weiter verbessern.

Das gehört schnellstens umgesetzt. Beim Einkauf wollen die Menschen ganz einfach wissen, was sie konsumieren und woher es kommt, was völlig nachvollziehbar ist. Durch die Kennzeichnung kann man auch regionale Produkte besser unterscheiden und damit mehr Bewusstsein schaffen, lieber zu Lebensmitteln mit kurzen Lieferketten, sozusagen vom Bauernhof ums Eck, zu greifen, was schlussendlich auch der Umwelt zugutekommen würde.

Die FPÖ spricht sich klar für eine lückenlose und einheitliche Lebensmittelherkunftskennzeichnung aus. Konsumenten sollen auf den ersten Blick die Herkunft sicher beurteilen können. Österreichs Landwirtschaft muss vor Billigimporten geschützt werden. Die Konsumenten haben das Recht zu wissen, wo die Lebensmittel tatsächlich herkommen!

Ist unser Ziel.

Es ist höchste Zeit, den Wildwuchs und die Irreführung bei der Lebensmittelkennzeichnung zu beenden. Wichtig ist uns die Form der Haltung (so wie das beispielsweise bei Eiern bereits der Fall ist) sowie selbstverständlich die Herkunft – vor allem bei Fleisch. Klar sein muss aber auch: Ein Gütesiegel muss halten, was es verspricht. Dafür braucht es lückenlose Kontrollen.

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Eine einheitliche Kennzeichnung wäre jedenfalls sinnvoll um Irreführung von Konsument*innen zu vermeiden.

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Wie stehen Sie zu einer Lebensmittelkennzeichnung in der Gastronomie?

Mit der geplanten Inkraftsetzung der Lebensmittelkennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung wird ab 1. Juli 2023 die Herkunft von Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen-, Geflügel- oder Wildfleisch, Milch und Ei in Speisen verpflichtend ausgelobt. Natürlich können Gastronomen die Herkunft von Speisen freiwillig ausloben. Alle Auslobungen – verpflichtend oder freiwillig – werden dann aber auch auf die Richtigkeit überprüft.  Das ist ein vernünftiger erster Schritt, da man an den großen Organisationen die Praxistauglichkeit testen kann.

Es soll zu keinen zusätzlichen Belastungen bürokratischer Art kommen. Auf freiwilliger Basis, so wie es viele Gastronomen bereits tun, begrüßen wir die Maßnahme natürlich. Generell ist zu erwähnen, dass die Herkunft selbst kaum aussagekräftig ist, wie wir das bei den Skandalen rund um „AMA“ erfahren mussten. Eine Kennzeichnung, die sich auf die Tierhaltung bezieht, wäre deshalb deutlich sinnvoller.

Grundsätzlich sind wir auch hier für eine solche lückenlose Kennzeichnung. Überbordender Bürokratie für unsere Wirte lehnen wir aber ab. Die Umsetzung darf die Existenz der Gastronomen nicht gefährden. Ein weiteres Wirte-Sterben muss verhindert werden.

Es wurden dank der Grünen drei Verordnungen zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung erarbeitet. Dort sind die Gemeinschaftsverpflegung der öffentlichen Hand sowie die Kennzeichnung bei verpackten Lebensmitteln geregelt. Größter Konfliktpunkt war die Gastronomie – die wollten wir unbedingt inkludieren – die ÖVP hat das blockiert. Wir kämpfen weiter für eine Lebensmittelkennzeichnung in der Gastronomie.

Das wäre notwendiger als die Allergenkennzeichnung, die im Regelfall mündlich erfragt werden kann. Es ist höchste Zeit, die Lebensmittelkennzeichnung in der Gastronomie umzusetzen, um auch hier ein Bewusstsein dafür zu schaffen, was gegessen wird. Das sollte auch im Interesse der Gastronomen sein.

Die lückenlose Kennzeichnung der Herkunft von Lebensmitteln ist unerlässlich, damit der Konsument weiß, was er isst. Dies muss selbstverständlich für Handel und auch für die Gastronomie gelten, fordert das Vertrauen des Gastes in „seinen Gastronom** und macht mögliche Irreführungen des Konsumenten für „schwarze Schafe“ schwerer.

Eine Lebensmittelkennzeichnung in der Gastronomie halten wir ebenfalls für sinnvoll. Für die Haltung eines Tieres darf es keine Rolle spielen, wo seine Produkte letztlich verzehrt werden.

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Sind Sie für eine Überarbeitung des Pyrotechnik-Gesetzes, wenn ja, wie?

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Im Grunde gibt es ein relativ strenges Regelwerk, beispielsweise muss ab einer bestimmten Klasseneinstufung durch den Besitzer ein Kurs absolviert werden. Von Lockerungen sind wir aber sehr weit entfernt, denn in vielen Situationen sind Mensch und Tier stark gefährdet, verletzen sich oder es kommt sogar zu Todesfällen. Deshalb müssen die geltenden Regeln so streng wie möglich exekutiert und überwacht werden.

Eine „sinnlose Ballerei und Knallerei“ lehnen wir aus Tierschutz- und Sicherheitsgründen klar ab. Die schrecklichen Todesfälle von Silvester haben gezeigt, dass diesbezüglich Diskussion und Aufklärungsarbeit, va bei den Kindern und Jugendlichen wichtig sind, und „gewisse Kalibern mit heftigen Detonationen“ aus Gründen der Sicherheit durch schärfere Kontrollen einzudämmen sind. Es sollte auch entsprechende Aufklärung an Schulen geben.

Die geltenden Gesetze sind eigentlich ausreichend, die Kontrolle obliegt aber die zuständige Polizei und des Innenministeriums. Und da wird einfach zu wenig kontrolliert bzw. das Drama für Mensch und Tier akzeptiert. Ab der Kategorie F2 sind Batteriefeuerwerke und Schweizerkracher, die aufgrund des Pyrotechnikgesetzes im Ortsgebiet grundsätzlich verboten sind.

Nein – auch wenn manche hier gerne über ein Verbot diskutieren wollen. Wir appellieren in erster Linie an die Eigenverantwortung, sorgsam mit Pyrotechnik umzugehen. Dazu haben NEOS die Aktion „Feuerwehr statt Feuerwerk“ ins Leben gerufen, um die Menschen dazu aufzurufen, lieber der Feuerwehr zu spenden, anstatt das Geld in den Himmel zu schießen.

Jedes Jahr wieder wird durch die Knallerei in der Silvesternacht – sowie Tage vorher und nachher – die Tierwelt unachtsam und brutal in Panik versetzt. – Nicht nur unsere Haustiere leiden stark darunter und müssen vielfach mit starken Medikamenten ruhiggestellt werden – insbesondere die Wildtiere werden in dieser überlebenstechnisch eh schon schwierigen Winterszeit unnötig gefährdet. Daher fordern wir, den Verkauf von Pyrotechnik an Endkunden einzustellen.

Pyrotechnik führt zu Feinstaub- und Lärmbelastung und stellt eine große Belastung für Tier und Mensch dar. Ein Verbot bis auf wenige Ausnahmefälle für professionelle Pyrotechniker*innen wäre denkbar.

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Werden Sie sich bei Hunde aus Tierheimen für einen Entfall der Hundeabgabe einsetzen (wie in Wien)?

Hier ist zu beachten, dass im Bundesland Wien sowohl Landes- als auch Gemeindezuständigkeiten vereint sind und die Stadt Wien selbst Betreiber eines Tierheimes ist. Eine Umlegung dieses Wiener Konzeptes zur Unterstützung von zukünftigen HundehalterInnen auf andere Bundesländer ist aufgrund der unterschiedlichen Strukturen nicht so einfach. Die anfallende oder eben nicht anfallende Hundeabgabe kommt der jeweiligen Gemeinde zu, sodass in NÖ bei einem Entfall dieser Abgabe für 3 Jahre die Gemeinden jedenfalls bei der Entscheidung über die eine Änderung einbezogen werden müssten.  Das Modell lässt sich daher nicht so einfach auf NÖ umlegen.

Man kann hier bewusst ein Zeichen für alle Tierfreunde setzen und sie dabei unterstützen, wenn diese einem Hund aus einem Tierheim ein liebevolles zu Hause bieten. Auch in NÖ wäre das ein sinnvoller Anreiz, der gleichzeitig auch die Tierheime entlastet.

Klare Antwort: Ja!

Die Grünen NÖ würden da eher für Sachleistungen wie Trainingsstunden oder Gutscheine plädieren, wenn ein Hund aus einem Tierheim genommen wird.

Ja, das haben wir in Wien umgesetzt und soll auch in Niederösterreich so sein, um die Tierheime zu entlasten und dafür zu sorgen, dass Hunde aus dem Tierheim wieder eine neue Heimat finden.

Ohne tierliebende Menschen, die Tiere aus dem Tierschutz aufnehmen, würden unsere Tierheime aus allen Nähten platzen und das Schutzsystem kollabieren. Diese Tierliebe wird jedoch häufig schamlos von ausländischen Qualzuchten ausgenutzt, ihre „Ware“ anzubringen und immer mehr Tierleid für dieses lukrative Geschäft zu provozieren. Daher sollte es dringend Erleichterungen für Menschen, die in einheimischen Tierheimen gestrandeten Tieren ein neues zu Hause bieten möchten, wie z.B. Rabatte bei Hundesteuern, Gutscheine für Tierarztbesuche, vergünstigte Tierversicherungen, Tierschutzrabatte von Futtermittelfirmen etc. geben.

Diese Forderung halten wir für sinnvoll und unterstützenswert.

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