EU-Wahl: Parteien zu Umweltschutz

Zusammen mit oekoreich haben wir alle im Nationalrat vertretenen Parteien, die bei der kommenden EU-Parlamentswahl antreten, dazu eingeladen, zu verschiedenen Debatten im Tier- und Umweltschutz Stellung zu beziehen. Trotz mehrmaliger Anfrage, hat es die ÖVP leider vermieden, unsere Fragen zu beantworten.

Informieren Sie sich hier über die aktuellen Forderungen und Lösungsvorschläge der Parteien und helfen Sie uns, einen sachlichen Diskurs zu erleichtern! Die Antworten wurden von uns nicht verändert und  spiegeln auch nicht die Ansichten und Werte von Tierschutz Austria wider.

 

Unsere Fragen zu Umweltschutz:

Wie würden Sie sich als EU-Abgeordnete:r in so einem Fall verhalten: Es gibt einen im Trilog fertig ausverhandelten Gesetzesentwurf, wo die meisten Anliegen Ihrer Fraktion berücksichtigt wurden. Ihre Fraktion möchte Sie kurz vor der entscheidenden EU-Parlamentsabstimmung überraschend trotzdem dazu ermutigen, gegen den Entwurf zustimmen.

Was fertig verhandelt ist, muss auch halten – sonst kommt die EU zum völligen Stillstand.

In der ID Fraktion, in der die FPÖ vertreten ist, gibt es keinen Fraktionszwang. Damit kann ich hinsichtlich eines jeden Themas nach bestem Wissen und Gewissen frei entscheiden.

Im EU-Parlament gibt es keinen Fraktionszwang, aber natürlich wird innerhalb der Fraktion diskutiert, um möglichst einig aufzutreten. Das EU-Parlament zeichnet sich auch dadurch aus, dass man versucht, Kompromisse zu finden. Es haben sich dort aber auch alle daran gewöhnt, dass sie so abstimmen, wie sie es für richtig halten. Das würde ich auch so machen.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, ob es genügend relevante Gründe dafür gibt, eine Entscheidung zu ändern. Es ist jedenfalls möglich, entgegen der Fraktionsempfehlung abzustimmen.

Österreich ist europäischer Spitzenreiter bei Bodenversiegelung. Welche Lösungen bzw. Verbote würden Sie auf europäischer Ebene fordern?

Die überbordende Bodenversiegelung in Österreich muss in erster Linie in Österreich gestoppt werden. Dazu ist eine gute Ausgestaltung der Leerstandsabgabe notwendig, die Förderung von Revitalisierungen und Nachnutzungen sowie die Entsiegelung ungenutzter Flächen und die Schaffung von Wohnraum in den Ortskernen.

Die öffentliche Raumplanung ist zu bedeutend, um sie in Brüssel regulieren zu lassen. Wie die FPÖ auf Bezirksebene schon oft gezeigt hat, kann das Thema Ortsbild und Bodenversiegelung am besten vor Ort geregelt werden. Da bedarf es keiner Richtlinien oder Verordnungen aus Brüssel. In diesem Zusammenhang kommt man auch nicht an einer Debatte rund um die negativen Aspekte der stark zunehmenden erneuerbaren Energien umhin. Auch durch Windrad-Fundamente, Solaranlagen und all die hierfür notwendigen Zufahrtsstraßen wird massiv Boden versiegelt.

NEOS unterstützen auf europäischer Ebene das Renaturierungsgesetz in seiner grundlegenden Zielsetzung und fordern gleichzeitig eine konstruktive Umsetzung der Mitgliedsstaaten, um unnötige bürokratische Hürden zu vermeiden und die praktische Umsetzbarkeit zu gewährleisten. Um beim Flächenverbrauch und der Bodenversiegelung endlich vom unrühmlichen Spitzenfeld wegzukommen, ist die nationale Politik gefordert. Wir setzen uns seit langer Zeit für entschlossene Maßnahmen zur Eindämmung des zügellosen Flächenfraßes ein. NEOS-Vorschläge wie ein Bundesrahmengesetz und eine Bundesstrategie für Flächenmanagement und Raumordnung mit dem verbindlichen Reduktionsziel des Flächenverbrauchs auf 25 Hektar pro Tag samt Einschränkung der Planungs- und Widmungskompetenzen auf Gemeindeebene liegen seit Jahren auf dem Tisch.

Die geplante EU-Richtlinie zum Bodenschutz (Richtlinie zu Bodenüberwachung und – Resilienz) ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Bodenversiegelung auf EU-Ebene. Die Richtlinie (RL) hat die volle Unterstützung der Grünen, auch wenn wir uns einen noch ambitionierteren Vorschlag gewünscht hätten. Am 10.4.2024 hat das Parlament die Position für den Trilog mit dem Rat (also mit den Umweltminister:innen der Mitgliedstaaten) beschlossen. Die Verhandlungen in Richtung Endspurt zum endgültigen RL-Text können daher starten. Um die europäischen Ziele in Österreich wirksam umzusetzen, braucht es aber auch Maßnahmen in Österreich: Wir wollen eine österreichweite Bodenschutzstrategie mit einem verbindlichen Ziel von höchstens 25 ha-Bodenverbrauch bis 2030. Derzeit wird leider eine derartige Strategie von den Bundesländern blockiert. Wir möchten auch die Bundesländer dabei unterstützen, eine Raumordnung zu schaffen, die das Flächensparen fördert, beispielsweise durch: Bebauungsfristen – damit der Boden kein Spekulationsobjekt bleibt und interkommunale Betriebsansiedlungsgebiet, damit mehrere Gemeinden sich zu einer Region zusammenschließen können, welche die Steuereinnahmen von Betrieben aufteilen. So können wir das Ansiedeln von Betrieben an einem Ort fördern und der Zersiedelung ein Stück entgegenwirken. Wir wollen Unterstützung von Gemeinden bei der Rückwidmung überschüssiger Baulandreserven und Initiativen zur Wiedernutzung/Sanierung leerstehender Gebäude und eine Wiederbelebung bzw. Attraktivierung von Gebäuden in Ortskernen. Wir treten auch für eine Fortsetzung und den Ausbau des Förderprogramms Brachflächenrecycling ein, das vom Klimaschutzministerium eingeführt wurde. Indem wir die Leerstandsagenden in die Kompetenz der Bundesländer übergeben haben, können sie endlich auch wirkungsvoll gegen Leerstand vorgehen.

Wo sehen Sie bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) konkreten Reformbedarf?

Es braucht mehr Verteilungsgerechtigkeit, damit die Schere zwischen den kleinen und großen Betrieben nicht noch weiter auseinander geht, es braucht verstärkt Förderung tiergerechter Haltungsformen, die GAP muss eine Entwicklung hin zu mehr Biodiversität erreichen, zu einer deutlichen Pestizidereduktion führen und es braucht ein Ende der Flächenförderung, da diese eine reine Besitzförderung ist. Außerdem muss es eine noch deutlichere Verknüpfung der Einhaltung der Arbeitnehmer:innenrechte mit dem Bezug von Agrarfördermitteln geben, damit die Situation der Erntearbeiter:innen europaweit verbessert wird.

Die Direktzahlungen pro Hektar kommen in erster Linie den großen Betrieben zugute. Es bedürfe deswegen grundsätzlicher Änderungen, um gerade das Überleben von kleineren Betrieben sicherzustellen.

NEOS strebt eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an, die ökologische und gesundheitspolitische Ziele verfolgt, gleichzeitig aber auch auf eine effiziente Verwendung von Steuergeldern achtet. Konkret soll die Landwirtschaft umweltfreundlicher und klimaschonender werden, sollen gesunde Lebensmittel gefördert und Fördermittel transparent und leistungsbezogen vergeben werden. Diese schrittweise Umstellung soll durch realistische Vorgaben und möglichst geringe Bürokratie erreicht werden. Zudem sollen Innovation und Forschung sowie die ländliche Entwicklung gefördert werden, um die Landwirtschaft zukunftsfähig zu machen.

Die GAP ist essenziell für die ökologische Ernährungs- und Agrarwende. Wir kämpfen daher für eine Abkehr von den Direktzahlungen je Hektar und stattdessen für eine Förderung von ökologischem und allgemein gesellschaftlichem Mehrwert sowie für die Schaffung guter Arbeitsplätze in der Landwirtschaft. Das bedingt in erster Linie eine Förderung von umwelt-, tier- und klimagerechter Bewirtschaftung. Bezüglich Tierhaltung setzen wir uns für Förderungen für eine deutliche Verbesserung der Haltungsbedingungen ein, die mit einer Reduktion der Tierzahl einhergeht, sowie für Umstiegsprogramme für Betriebe, die von tierischer auf pflanzliche Produktion wechseln wollen und können. Die GAP braucht auch ambitionierte Wirkungsziele, zum Beispiel die Halbierung des Einsatzes von Pestiziden und Antibiotika, die Halbierung des Nährstoffverlusts, aber auch Klimaschutz- und Biodiversitätsziele. Wenn die Zielerreichung gefährdet ist, müssen die Maßnahmen nachgebessert werden. Leider haben die Agrar-Lobbys in den letzten Monaten das Gegenteil erreicht und viele Öko-Auflagen der Gemeinsamen Agrarpolitik werden nun abgeschwächt oder ausgesetzt. Das ist angesichts der Klimakrise und des Artensterbens eine fatale Entwicklung und wird der Landwirtschaft, die sowieso schon Leidtragende des Klimawandels und des Verlusts der Vielfalt ist, teuer zu stehen kommen. Wir werden uns jedenfalls dafür einsetzen, dass diese Fehlentwicklungen wieder rückgängig gemacht werden und die Gemeinsame Agrarpolitik in Zukunft das fördert, was gesellschaftlichen Mehrwert hat: die Erzeugung von guten und gesunden Lebensmitteln ökologisch und tiergerecht durch die Bäuerinnen und Bauern, die über ein Einkommen verfügen, mit dem sie ein gutes Auskommen finden.

Wie stehen Sie dazu, dass aktuell nach Fläche subventioniert wird? Wie könnte ein Alternativmodell aussehen?

Die SPÖ setzt sich dafür ein, dass entsprechend den Grundsätzen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU die Fördermittel gesellschaftspolitisch erwünschte Entwicklungen anstoßen. Jene Mittel, die durch ein Ende der Flächenförderungen frei würden, sollten in Klimaleistungen, Umweltleistungen, mehr Tierwohl und hin zu den kleinen und mittleren Betrieben fließen.

Die FPÖ fordert einen Sockelbetrag für die ersten zwanzig Hektar und danach degressive Förderungen sowie eine Deckelung bei 100.000 EUR. Dazu solle eine Sockelförderung pro Arbeitskraft die Arbeitsplätze im Agrarsektor sicherer machen. Auch die Kennzeichnungspflicht müsse deutlich verbessert werden, um den Konsumenten die Auswahl echter heimischer Produkte zu erleichtern. Zudem fordern wir eine Art ‚Landschaftsschützer-Bonus‘ für Betriebe in der Berglandwirtschaft.

NEOS kritisiert die Flächenförderung in der Landwirtschaft und schlägt ein Alternativmodell vor, das auf Leistung und Ergebnissen basiert, umweltfreundliches und nachhaltiges Wirtschaften belohnt und kleinere sowie mittlere Betriebe stärkt. Transparenz, weniger Bürokratie, Förderung von Innovation und eine stärkere ländliche Entwicklung sind weitere Kernpunkte dieses Modells, um eine effizientere und zukunftsfähige Landwirtschaft zu erreichen.

Wir treten für eine Abkehr von der Flächenförderung ein. Vorrangig sollten die Agrarförderungen für ökologischen und sozialen Mehrwert verwendet werden, also für umwelt-, tier- und klimagerechte Bewirtschaftung. Weiters wollen wir mit den GAP-Mitteln gute Arbeitsplätze im ländlichen Raum schaffen. Dies kann mit einer Förderung nach Arbeitszeitbedarf statt nach Fläche gelingen und mit einem Fokus auf die erste Arbeitskraft. So können wir die GAP zu einem wichtigen Instrument sowohl für die ökologische Ernährungs- und Agrarwende als auch für die Absicherung bäuerlicher Familienbetriebe machen.

Sind Sie für eine Zustimmung oder Ablehnung eines EU-Mercosur-Handelsabkommens?

Ablehnung.

Die FPÖ-EU-Abgeordneten haben sich in einer Vielzahl von Abstimmungen inhaltlich immer gegen das Abkommen mit Mercosur ausgesprochen. Im Gegensatz zur Österreichischen Volkspartei sind wir in unserer Linie kongruent. Obwohl wir grundsätzlich den freien Handel begrüßen, sehen wir keine Notwendigkeit, billig produziertes Fleisch und andere landwirtschaftliche GMO-Erzeugnisse über die Weltmeere zu verschiffen. Unsere eindeutige Haltung gegenüber Mercosur schützt nicht nur die Umwelt, sondern auch unsere heimische Landwirtschaft.

NEOS stehen für eine Zustimmung zum EU-Mercosur-Handelsabkommen unter der Voraussetzung, dass faire Regeln und europäische Standards gewährleistet werden. Handelsabkommen können ein guter Hebel sein, um europäischen Werte und Standards zu exportieren und gravierende Menschenrechtsverletzungen zu beenden. Wir werden daher auch weiterhin eine starke Stimme für globalen Freihandel sein und im Gegensatz zu den anderen Parteien Verhandlungen mit dieser Gruppe von demokratischen Staaten nicht vorab pauschal ablehnen. Auch wenn Populisten wie Trump, Orban oder Vilimsky anderes behaupten, der freie Handel ist ein Garant für weltweiten Wohlstand. Ohne Freihandel gäbe es weder iPhone noch Internet. Ohne Freihandel wären in den letzten 25 Jahren nicht über eine Milliarde Menschen weltweit aus der Armut entkommen.

Wir haben immer klargestellt, dass das Abkommen von uns abgelehnt wird, obwohl wir mit den MERCOSUR-Staaten engere Beziehungen anstreben. Allerdings wollen wir das auf der Basis eines fairen und ökologischen Abkommens, das Menschenrechte respektiert und Technologietransfer gewährleistet. Und wir wollen, dass von beiden Seiten umsetzbare, überprüfbare und rechtlich verbindliche einklagbare Verpflichtungen im Bereich des Umwelt-, Sozial- und Klimaschutzes vereinbart werden. Gleichzeitig braucht es eine gleichwertige Zusatzvereinbarung zum Schutz und Erhalt des Regenwaldes sowie zum Schutz der indigenen Völker und der Menschenrechte.

Befürworten Sie ein EU-Importverbot für Waren und Rohstoffen, die unter Bedingungen erzeugt wurden, die Menschenrechten & europäischen Umweltstandards widersprechen?

JA.

Grundsätzlich ja, aber das Lieferkettengesetz bzw. CSDDD ist hier nicht das passende Werkzeug. Mit dem EU-Lieferkettengesetz drängt man nur europäische KMUs, die sich die Berichtspflichten nicht leisten können, aus dem Wettbewerb, während man weiterhin dieselben Rohstoffe – über Umwege – aus denselben afrikanischen Minen bezieht.

NEOS befürworten grundsätzlich die Einhaltung von europäischen Standards im internationalen Handel. Allerdings betonen wir, dass die Verantwortung für die Einhaltung von Standards nicht allein auf Unternehmen abgewälzt werden darf. Vielmehr sollten internationale Handelsabkommen genutzt werden, um diese Standards durchzusetzen. Einheitliche EU-weite Regelungen sind essentiell, um den Binnenmarkt zu schützen und KMU nicht mit übermäßiger Bürokratie zu belasten.

Ja. Für die Herstellung der Produkte und Rohstoffe, die wir importieren, wollen wir durch partnerschaftliche Kooperationen transparente Lieferketten mit verpflichtenden sozialen und ökologischen Mindeststandards umsetzen und rohstoffreicheren Regionen helfen, die UN-Nachhaltigkeitsziele und internationale Menschenrechtsstandards durchzusetzen. Diese Aspekte müssen daher in den Handelsabkommen, die die EU ausverhandelt, enthalten sein. Gleichzeitig soll das EU-Lieferkettengesetz für Transparenz und Verantwortung der Unternehmen sorgen.

Soll die Außer-Nutzung-Stellung von Waldflächen zum Schutze von Klima und Artenvielfalt vorangetrieben werden?

JA.

Nein, jegliches Vorhaben aus der EU-Waldstrategie in die Forstwirtschaft ist nicht nur aufgrund der dahinterstehenden Green-Deal-Ideologie und des missachteten Subsidiaritätsgrundsatzes abzulehnen, sondern betrifft vor allem dingliche Eigentumsrechte und bedarf damit eine strenge Abwägung der betroffenen Güter. Eine Aufgabe, die man in der Kommission nicht gewachsen ist.

Aus Sicht der NEOS ist der Schutz von Klima und Artenvielfalt ein zentrales Anliegen. Wälder spielen eine entscheidende Rolle im Klimaschutz, da sie CO2 binden und somit zur Reduzierung der Treibhausgase in der Atmosphäre beitragen. Sie sind auch ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl von Arten und tragen zur Erhaltung der Biodiversität bei. Deshalb unterstützen wir Gesetze wie die EUDR und das Renaturierungsgesetz in ihrer grundlegenden Zielsetzung und fordern gleichzeitig eine konstruktive Umsetzung der Mitgliedsstaaten, um unnötige bürokratische Hürden zu vermeiden und die praktische Umsetzbarkeit zu gewährleisten.

Wir wollen eine ökologischere Waldbewirtschaftung in der Fläche: robuste, weil vielfältige Mischwälder statt Monokulturen und Kahlschlägen. Es geht vor allem darum, die letzten verbliebenen Ur- und Naturwälder streng zu schützen. Wir treten für eine Ausweitung von strengen Schutzgebieten ein, die neben Hotspots der Biodiversität auch wichtige Forschungsräume sind, um zu beobachten, wie sich natürliche Ökosysteme an das sich verändernde Klima anpassen. Dafür braucht es u.a. ausreichend Budget für Entschädigungen für Eigentümer:innen.

Soll der Gesetzgeber die Möglichkeit haben stärker in Eigentumsrechte einzugreifen, um den Schutz von bedrohten Tierarten und gefährdeten natürlichen Lebensräumen (bspw. Moore) voranzutreiben?

JA.

Nein, auch die sogenannte Renaturierung birgt weitgehende Probleme: massive Belastungen für die Landwirte, die kalte Enteignung von Kulturflächen sowie den europaweiten Einbruch bei der Agrarproduktion.

NEOS befürworten grundsätzlich Maßnahmen, die den Schutz von Ökosystemen und Artenvielfalt stärken. Dies muss jedoch im Einklang mit geltenden Eigentumsrechten und mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit erfolgen.

Das Artensterben bedroht unsere Lebensgrundlagen. Denn die Bodenbildung, die Bestäubung und die natürlichen Gegenspieler zu Kulturschädlingen hängen davon ab. Daher ist es jedenfalls notwendig, den Schutz von bedrohten Tierarten und gefährdeten natürlichen Lebensräumen voranzutreiben. Dafür braucht es einen Mix aus Maßnahmen, etwa gesetzliche Vorgaben, Förderungen und andere Anreizsysteme, aber auch Bewusstseinsbildung. Es braucht also weniger eine Ausweitung, sondern eine deutlich intensivere Nutzung der bestehenden Möglichkeiten. Für uns ist klar: Eigentum bringt auch Verantwortung mit sich für die Auswirkungen der Bewirtschaftung auf andere Menschen. Wer allerdings insbesondere mit einem kleinen bäuerlichen Betrieb dazu beiträgt, dass wir die großen ökologischen Krisen meistern, soll nicht draufzahlen. Deshalb braucht es ein ausreichendes Budget für Entschädigungen, damit sich die Betroffenen mit entsprechenden Vorlaufzeiten umstellen können.

Sind Sie für ein EU-weites Verbot der Nutzung von Moorflächen?

JA.

Nein, EU-weite Verbote werden der Verschiedenheit der landwirtschaftlichen Verhältnisse und Eigenheiten der einzelnen Mitgliedsstaaten nicht gerecht.

Feuchtgebiete und Moore sind bekannterweise außerordentlich effektive Kohlenstoffspeicher. Deren Schutz und Maßnahmen zur Renaturierung stellen ein wirkungsvolles Instrument im Kampf gegen den Klimawandel und zum Erhalt der Biodiversität dar. NEOS haben sich auf nationaler Ebene für ein Maßnahmenpaket zur Mobilisierung von Mooren als Kohlenstoffspeicher eingesetzt und unterstützen auf europäischer Ebene das Renaturierungsgesetz in seiner grundlegenden Zielsetzung. Eine nachhaltige Bewirtschaftung von Mooren ist oftmals möglich, weswegen wir ein generelles Verbot der Nutzung nicht unterstützen.

Moore, Auen und Gewässer sind in der Regel kohlenstoffreiche Lebensräume sowie Habitate für gefährdete und teilweise hochspezialisierte Arten. Die Moor-Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sind in Österreich zu 68 Prozent in einem ungünstigen bis schlechten Erhaltungszustand, keiner der Moor-Lebensräume ist in einem günstigen Erhaltungszustand. Mehr als 300 international bedeutende Moorobjekte in Österreich mit einer Fläche von rund 12.000 Hektar gelten als prioritär zu restaurieren. Leider nutzen einige EU-Mitgliedstaaten derzeit noch intensiv Moorflächen, etwa durch Moor-Abbau zur Herstellung von (Garten-)Erden. Wir treten für die EU-weite Außernutzungs-Stellung von Moorwäldern mit entsprechenden Übergangsfristen ein. Der Schutz der Moore ist nicht nur für die Bewahrung unserer Biodiversität wichtig. Moore sind ein wichtiger CO2-Speicher und ein Verbot der Nutzung von Mooren ist aus Klimaschutzgründen dringend geboten. Ein EU-weites Verbot der nicht nachhaltigen Nutzung von Moorflächen ist daher ein Gebot der Stunde.

Unterstützen Sie ein EU-Lieferkettengesetz?

JA. Die SPÖ hat überdies bereits im Jahr 2021 Anträge für ein nationales Lieferkettengesetz im Nationalrat eingebracht. Die Anträge wurden von ÖVP und Grünen jedoch auf die lange Bank geschoben.

Nein, da dieser Rechtsakt einen bürokratischen Mehraufwand und neue Haftungsverantwortlichkeiten für europäische Unternehmen bringt, die sich in weiterer Folge noch weniger am internationalen Wettbewerb durchsetzen werden können. Stattdessen werden eine Vielzahl von KMUs in den Anwendungsbereich dieser Reportingpflichten fallen und in weiterer Folge den Betrieb schließen müssen.

NEOS sind skeptisch, dass die gesetzten Ziele durch den erzielten Kompromiss erreicht werden können. Handelsbeziehungen als Hebel für nachhaltiges und verantwortungsvolles Wirtschaften zu nutzen, ist zwar sinnvoll. Es kann jedoch nicht im Interesse eines international wettbewerbsfähigen und unabhängigen Europas sein, die Verantwortung der EU-Standards des Wirtschaftens durch internationale Handelsabkommen zu vereinbaren, den Unternehmen aufzubürden. Entgegen all der Zusagen wird das neue Lieferkettengesetz letztlich alle Zulieferer treffen. Falls das Lieferkettengesetz in dieser Form in Kraft tritt, setzen sich NEOS dafür ein, eine möglichst EU-weit einheitliche Umsetzung sicherzustellen, um den Binnenmarkt nicht unnötig zu zersplittern. Besonders wichtig bei der Vollziehung wird es sein, Kapazitäten von betroffenen Unternehmen realistisch einzuschätzen, vor allem von KMU. Ein Lieferkettengesetz darf insbesondere mittelständische Betriebe nicht in Bürokratieketten legen. Das gefährdet Wohlstand und Arbeitsplätze und heizt nicht zuletzt die Teuerung für Konsumentinnen und Konsumenten weiter an. Nun gilt es, eine möglichst unkomplizierte und EU-weit einheitliche Umsetzung sicherzustellen.

Wir sehen das Lieferkettengesetz als Chance, um faire Wettbewerbsbedingungen auf der Grundlage von sozial- und menschenrechtlichen sowie Umwelt- und Klimaschutz-Standards umzusetzen. Als Konsument:in will ich informiert sein, ob es bei der Herstellung eines von mir gekauften Produktes nicht zu verbotener Kinderarbeit oder zu Umweltzerstörung kam. Über die Form der Regelung wurde nun lange unter Einbeziehung verschiedenster Stimmen und Branchen verhandelt, und das Ergebnis kam Wirtschaftsinteressen durch Übergangszeiträume, hohe Mindestumsatz- bzw. Mitarbeiter:innen-Grenzen gerade am Ende deutlich entgegen. Der ursprünglich ausverhandelte Text wurde nochmal deutlich abgeschwächt. Die Grüne Justizministerin und auch die grünen Abgeordneten im Europäischen Parlament wollten ein starkes EU-Lieferkettengesetz. Leider haben das die konservativen Blockierer in Österreich vor allem die ÖVP verhindert. Zum Glück haben wir zumindest eine, wenn auch stark abgeschwächte Regelung beschlossen. Grundsätzlich bringt ein einheitliches EU-weites Lieferkettengesetz gleiche Rahmenbedingungen für alle mit sich: Derzeit gibt es z.B. in Deutschland, Frankreich, der Schweiz oder den USA Lieferkettenregelungen. Österreichische Zulieferbetriebe müssen sich daher schon jetzt teilweise an die Lieferkettengesetze mehrerer Länder gleichzeitig halten. Eine Nichtbeachtung des Themas birgt beispielsweise das Risiko einer Auslistung als Zulieferer.

Würden Sie das Angebot von Jagdreisen ins Ausland verbieten?

Wenn die Gefahr besteht, dass diese Jagdreisen auf seltene und geschützte Arten abzielen – JA.

Die freiheitliche Partei ist keine Partei der Verbote und individuellen Beschränkungen mündiger Bürger.

Statt auf Jagdreisen sollte man auf Wildtierbeobachtungstourismus setzen und die Menschen über die Folgen von Trophäenjagd aufklären. Ein Verbot würde vermutlich nur zu mehr Wilderei und illegalem Handel und illegalen Jagden führen.

Ja, wir stellen uns grundsätzlich – unabhängig davon, woher die Jäger:innen kommen – gegen das Prinzip Abschüsse für Geld. Jagd bzw. Wildstandsregulierung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Die Abschussplanung sowie weitere Maßnahmen (etwa die Wildtierfütterung bzw. aus unserer Sicht das Auflassen derselben) sollten nach ökologischen Gesichtspunkten geschehen. Jagdmethoden müssen tierschutzkonform sein. Durch Jagdreisen kommen wirtschaftliche Gesichtspunkte hinzu. Die daraus entstehenden Interessenskonflikte können durch ein Verbot von Jagdreisen ins Ausland vermieden werden. Auch aus ethischer Perspektive finden wir es nicht vertretbar, den Akt der Tötung eines Tieres zu verkaufen. Es bleiben neben dieser Frage aus unserer Sicht jedoch noch zahlreiche weitere Maßnahmen, die notwendig sind, um die Jagd europaweit und auch in Österreich zu ökologisieren.

Wie stehen Sie zum Import von Trophäen seltener und geschützter Arten?

Dagegen.

Heutzutage stellt die Jagd einen wesentlichen Faktor bei der Erhaltung seltener und geschützter Arten dar. Wirtschaftlich schwache Staaten werden durch die Einnahmen aus der organisierten Jagd erst in die Lage versetzt, sich wirksamen Artenschutz überhaupt erst leisten zu können. Solange sich aus der streng regulierten, nachhaltigen Trophäenjagd noch positive Effekte für den Artenschutz durch die Erhaltung von Habitaten und der Bekämpfung von Wilderei ergeben, gibt es keine Notwendigkeit ein umfassendes Importverbot zu fordern. Falls jedoch schwarze Schafe auf seltene und geschützte Arten Jagd machen, muss dieser Tourismus überdacht werden.

Die Trophäenjagd hat wenig mit Naturschutz oder der Unterstützung lokaler Gemeinschaften zu tun, wie Berichte und Statistiken zeigen. Im Vergleich zur Trophäenjagd generiert der Wildtierbeobachtungstourismus, der sogenannte Fototourismus, weitaus mehr Einkommen zur Unterstützung des Naturschutzes und schafft weitaus mehr Arbeitsplätze für die lokale Bevölkerung. Aus unserer Sicht gibt es daher keinen Grund, an der Trophäenjagd festzuhalten. Eine Verschärfung der bestehenden Ein- und Ausfuhrregelungen wäre daher begrüßenswert, ebenso wie eine etwaige Aufklärungskampagne, um die potentiellen Trophäenjäger auf die Hintergründe aufmerksam zu machen.

Im Artenschutzrecht sind internationale Übereinkommen (CITES) Verordnungen der Europäischen Union und nationale Gesetze zu beachten. Das internationale Übereinkommen CITES (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) regelt den Handel mit gefährdeten Arten. Wir treten für ein Importverbot für Trophäen von geschützten und gefährdeten Arten ein und unterstützen Initiativen, die Jagd auf diese Arten weltweit zu verbieten und zu bekämpfen.

Soll der Schutzstatus des Wolfes gesenkt werden? Wenn Ja: Weshalb? Wenn Nein: Wie soll künftig vorgegangen werden, welche Maßnahmen sollen gesetzt werden?

NEIN.

Ja, dringend.

Der Wolf ist gemäß Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU streng geschützt, wodurch ein Abschuss nur in Ausnahmefällen möglich ist. Zu dieser Richtlinie stehen wir. Statt Angst und Panik zu verbreiten, setzen wir uns für einen evidenzbasierten Umgang mit den großen Beutegreifern ein: Der Wolf ist definitiv kein Kuscheltier. Probleme machen aber vor allem allein umherziehende Tiere. Jeder dieser Einzelfälle muss individuell bewertet werden. Stellen Experten fest, dass es sich wirklich um ein Problemtier handelt, dann darf dieses auch unserer Ansicht nach entnommen werden. Ein Herabsetzen des Schutzstatus würde jedoch nur bewirken, dass mehr Tiere ohne ausreichenden Grund abgeschossen werden. Stattdessen sollte man mehr auf Aufklärung, Herdenschutz und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen im Nutztierbereich setzen, wenn es darum geht, Risse von Nutztieren zu vermeiden und Aufklärung, genaues Monitoring durch Experten zum Schutz der Bevölkerung.

Nein. Der Wolf ist eine streng geschützte Art. Wir setzen uns dafür ein, dass der Wolf weiterhin streng geschützt bleibt und dass Maßnahmen zum Herdenschutz und zur Konfliktvermeidung gefördert werden. Wir lehnen eine Absenkung des Schutzstatus ab, da der Wolf eine wichtige Rolle im Ökosystem spielt.

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