Forderung: Schonzeiten für alle Wildtiere

Nach wie vor gibt es für viele Wildtiere keine Schonzeiten.

Das Bundestierschutzgesetz verbietet in § 6 Absatz 1 das grundlose Töten von Tieren. Dennoch enthalten diverse jagdrechtliche Bestimmungen, z.B. im NÖ Jagdrecht, für etliche Tiere, insbesondere kleiner Beutegreifer, überhaupt keine Schonzeiten, sodass etwa Wildschweine, Füchse, Marderhunde, Waldiltisse, Steinmarder, Wildkaninchen, Waschbären sowie Wiesel zu jeder Jahreszeit geschossen werden dürfen. Das schreckliche Schicksal der Jungen ist mit dem Tod der Mutter besiegelt: Sie sterben qualvoll und langsam an Hunger, Durst oder Kälte.

Die Antwort der Jagd-Verantwortlichen in NÖ: Anständige Jägerinnen und Jäger würden das ohnehin nicht tun. Wenn es ohnehin nicht geschieht, dann könnte es doch auch verboten werden.

Die kleinen Raubtiere werden als Konkurrenz bei der Jagd auf andere Tiere gesehen. Moralisch ist das verwerflich und ökologisch fatal, denn gerade die kleinen Raubtiere des Waldes sind enorm wichtig, um den Bestand an Nagern zu kontrollieren und gesund zu halten. Aber gegen Mäuse und Ratten wird dann eben vermehrt Gift eingesetzt. Die Kettenreaktion der Unvernunft geht weiter.

Unsere Forderung:

§ 6 BundestierschutzG ist dahingehend abzuändern, dass ein neuer Absatz 6 hinzuzufügen wäre, der das Töten von Wildtieren in jenen Zeiten verbietet, in denen sie Junge zu versorgen haben, die im Falle eines Abschusses von Mutter- bzw. Elterntieren qualvoll verenden würden. Auch der Nachwuchs ist, bis er selbständig überlebensfähig ist, unter Schonzeit zu stellen. § 3 Abs 4 des Tierschutzgesetzes, welcher die Ausübung der Jagd vom Tierschutzgesetz ausnimmt, hat zu entfallen. Denn auch bei der Jagd muss tunlichst darauf geachtet werden, dass Wildtieren keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Die Jägerschaft nennt das „waidgerecht“.

Wir meinen, dass es keine Schonzeiten für Unmenschlichkeit, Brutalität und mutwilliger Zerstörung des natürlichen Gleichgewichts geben sollte!

Das könnte Sie auch interessieren

Foie Gras – Das Geschäft mit der Stopfleber

Gänse zu stopfen, ist in Österreich verboten, aber der Import ihrer überfetteten Leber nicht. Sogenannte Foie gras wird damit nach wie vor hierzulande verkauft und kommt mit viel Tierleid im Gepäck auf den Tisch. Welche Probleme dadurch entstehen und wie wir sie lösen können – HIER!

Gegenüberstellung der Haltungsformen von Schweinen. Links Vollspaltenboden, rechts Tierwohl verbessert

Haltungskennzeichnung: WAS WIR ESSEN IS(S)T RELEVANT

Unsere Ernährung hat direkte Auswirkungen auf das Klima, auf das Tierwohl und auf unsere eigene Gesundheit. Doch obwohl das Thema vielen Konsumentinnen und Konsumenten am Herzen liegt, fehlt es in Österreich nach wie vor an einer klaren, verpflichtenden Haltungskennzeichnung für tierische Produkte. Wir fordern daher: Eine transparente und verpflichtende Haltungskennzeichnung für alle tierischen Produkte – Jetzt!

Zum Newsletter anmelden Newsletter schließen