Eichelhäher – Schutz für den Helfer des Waldes!

Ein geschützter Singvogel wird zur Zielscheibe. Die Jagd auf den Eichelhäher verstößt gegen EU-Recht und bringt die Zukunft des Waldes in Gefahr. Was wir dagegen tun können und mehr erfahren Sie hier!

AUF EINEN BLICK

  • Ab ersten August 2023 werden Eichelhäher in Niederösterreich trotz EU-Verbot wieder gejagt
  • Eichelhäher sind zentral für die Gesundheit und Diversität im Wald
  • Ein einheitliches Bundes-Jagdgesetz kann geschützte Arten wie den Eichelhäher besser schützen

RECHTSWIDRIGE TÖTUNG

Eichelhäher sind Singvögel und stehen seit 2010 durch die EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) unter Schutz. Die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu, die Vogeljagd einzuschränken und bedrohte europäische Vogelarten zu schützen. Eichelhäher gehören demnach nicht zu den jagdbaren Wildvögeln [2].

Trotzdem erließ zuletzt die niederösterreichische Bezirksverwaltungsbehörde wieder eine Verordnung, die die Bejagung der Eichelhäher zwischen dem 1. August und dem 15. März 2024 erlaubt. Dabei gibt es nicht ausreichend Beweise für eine Schädigung von  Flora und Fauna oder der Landwirtschaft durch die Vögel, die eine Aufhebung der EU-Vogelschutzrichtlinie rechtfertigen würden [7].

Weil eine Ausnahme der Schonvorschrift rechtlich außerdem nur für jagdbare Arten gelten kann, sehen wir die Entscheidung der Behörden schon allein deswegen als rechtswidrig an. Zudem fand weder eine nach dem Naturschutzgesetz gesetzlich vorgeschriebene Alternativprüfung statt, noch wurde die Anzahl der Tötungen beschränkt. Laut Verordnung ist neben einer Erschießung außerdem auch die Jagd der Vögel mittels Fallen erlaubt. Das ist nicht tierschutzgerecht.

DIE GÄRTNER DER NATUR ist gefährdet

Nicht nur rechtlich, auch ökologisch ist das Vorgehen der Bezirksverwaltungsbehörden problematisch. Eichelhäher spielen eine wichtige Rolle bei der Verteilung von Pflanzensamen und tragen zur Gesundheit und Diversität im Wald bei. Die Singvögel ernähren sich hauptsächlich von Eicheln, Nüssen, Kastanien und anderen Früchten des Waldes und vergraben diese als Wintervorrat [4]. Im Herbst versteckt jeder Vogel deshalb zwischen 2.000 und 5.000 Eicheln in einem Umkreis von bis zu 5 km. Gerne wählen die Tiere halboffene Bereiche, die gleichzeitig einen geeigneten Keimplatz und die perfekte Lage für die Lichtbaumart Eiche darstellen [9].

Besonders in Zeiten des Klimawandels, bei der Bekämpfung von heißen Temperaturen und Trockenheit, ist das Wachsen neuer Baumarten zentral [4]. Ob es gelingt, Eichen auch in Nadelwaldgebieten zu integrieren, ist ebenfalls vom Eichelhäher abhängig. Um Eichenbäume in Nadelwäldern einzubringen, werden pro Hektar etwa 25.000 bis 30.000 Eicheln benötigt. Dies entspricht ca. 250 Kilogramm Eicheln, welche von drei bis sechs Hähern kostenlos verteilt werden können. Durch menschliche Hand würde die gleiche Menge umgerechnet bis zu 8.500 Euro kosten [9] .

VOGELSCHUTZBERICHT ÜBERFÄLLIG

Genaue Zahlen über den Abschuss von Rabenvögeln zu erhalten ist aber schwierig. Nur wenige Bundesländer veröffentlichen Statistiken dazu. Außerdem wurde in Österreich seit 2019 kein Vogelschutzbericht mehr erstellt. Dieser wäre nach der EU-Vogelschutzrichtlinie jährlich zu publizieren und beinhaltet unter anderem genaue Abschusstatistiken geschützter SIngvögel. Die Tatsache, dass Österreich seit vier Jahren keinen Bericht mehr erstellt hat, wirft weitere Zweifel an der Umsetzung des Vogelschutzes auf [7].

Bejagt werden aber nicht nur Eichelhäher. Auch andere geschützte Singvögel wie Elstern, Nebel- und Rabenkrähen geraten ins Visier. 2019 sind 80.000 eigentlich geschützte Rabenvögel durch Bejagung getötet worden [7]. Im Bundesland Salzburg werden pro Jahr vermutlich ca. 1.000 Eichelhäher erlegt, im Burgenland 1.500 und in Kärnten sogar über 2.200 [9].

Wir kämpfen für unsere Wildtiere!

Neben der Vogelschutzrichtlinie wird in Österreich zudem auch die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, auch genannt Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, missachtet. Ein Beispiel ist die niederösterreichische Abschuss-Verordnung gegen Fischotter. Der Fall wurde unter anderem von uns vor den Landesverwaltungsgerichtshof gebracht und Mitte Juni 2023 zu unseren Gunsten entschieden [7]. Dieses richtungsweisende Urteil erlaubt es uns und anderen Organisationen, geschützte Tierarten, wie Fischotter und Wolf, besser zu verteidigen.

Wir haben auch bereits eine Beschwerde beim niederösterreichischen Landesverwaltungsgericht gegen die Jagd auf Eichelhäher und Co. eingereicht. Noch ist die Entscheidung anhängig. Ausgehend von dem Urteil in Juni können wir bald aber hoffentlich gegen jegliche Rechtsverletzung bezüglich EU-rechtlichem Arten- und Naturschutz vorgehen und Anträge auf Änderung beziehungsweise Aufhebung derartiger Verordnungen an die Behörde richten [6].

SCHUTZMAßNAHME – BUNDES-JAGDGESETZ

Die Jagd der Eichelhäher ist ein Paradebeispiel für den Verstoß von Tier-und Artenschutz in Österreich. Genau solchen Missständen soll in Zukunft mit einem fortschrittlichen Bundes-Jagdgesetz entgegengewirkt werden. Das von uns mitinitiierte  Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“  will 14 Grundsätze verankern, um die Jagd in den verschiedenen Bundesländern zu vereinheitlichen. Ziel ist es dabei, gesamtgesellschaftliche Interessen ökologisch und tierschutzgerecht zu vertreten und klimafitte, artenreiche Wälder zu erhalten [5]. Unterstützen auch Sie unser Volksbegehren mit Ihrer Stimme!

Bundes-Jagdgesetz

FAZIT

Der Eichelhäher spielt eine wichtige Rolle beim Erhalt des Waldes und ist zentral dafür, Österreichs Wälder klimaresilient zu  machen. Die Tötung der Tiere ist rechtswidrig, schädigt unser Ökosystem-Wald und verdeutlicht die Notwendigkeit eines einheitlichen Bundes-Jagdgesetzes in Österreich, das artenreiche Wälder im Interesse der Allgemeinheit schützt.

[1] OTS (APA-OTS): „Warm tötet Niederösterreich den Gärtner des Waldes? Rechtswidriger Abschuss der Eichelhäher ab 1. August 2023.“ Datum: 1. Aug. 2023. Link: https://www.d1.ots.at/OTS_20230801_OTS0003/

[2] Offizielle Website der Europäischen Union: „Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.“ Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/ DE/ALL/? uri=CELEX%3A32009L0147. Abrufdatum: 02.08.23.

[3] The Guardian: „The jay, midwife of the forest“ von Mark Cocker. Veröffentlicht am 11. Nov. 2012. Link: https://www.theguardian.com/environment/2012/nov/11/jay-midwife-of-the-forest. Abrufdatum: 02.08.23.

[4] Torres: „The Jays: Gardeners of the Forest.“ Veröffentlicht am 04. Jan. 2022. Link: https://www.torres.es/en/blog/jays-gardeners-forest. Abrufdatum: 02.08.23.

[5] Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz: Offizielle Website. Link: https://bundesjagdgesetz.at/index.php. Abrufdatum: 02.08.23.

[6] Der Standard: „Warum ein Gerichtsentscheid zu Fischottern den Abschuss von Wölfen erschwert.“ Veröffentlicht am 16. Juli 2023. Link: https://www.derstandard.at/story/3000000181251/widerstand-gegen-den-abschuss-von-kraehen.

[7] Der Standard: „Widerstand gegen den Abschuss von Krähen“ von Irene Brickner. Datum: 1. August 2023. Link: https://www.derstandard.at/story/3000000200590/widerstand-gegen-den-abschuss-von-kraehen. Abrufdatum: 02.08.23

[8] NÖN: „Tierschutzorganisation fordert das Ende für Jagd auf Eichelhäher.“ Datum: 02.08.23. Link:https://www.noen.at/niederoesterreich/chronik-gericht/jagdgesetz-tierschutzorganisation-fordert-ende-fuer-jagd-auf-eichelhaeher-379160207. Link zur PDF-Version: https://portal.clip.at/clippings/download/11130775.pdf. Abrufdatum: 02.08.23

[9] AG-Wildtiere: “Positionspapier Eichelhäher” von Karoline Schmidt. Datum: 31. Januar 2023 https://ag-wildtiere.com/2021/01/31/positionspapier-eichelhaher/. Abrufdatum: 03.08.23

 

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