Kennzeichnung tierischer Produkte nach Haltungsform

Tierische Produkte aus verbesserten Tierhaltungsformen müssen bei der Vermarktung unterstützt werden.

Das kann nur gelingen, wenn solche Produkte für den Konsumenten klar erkennbar sind und dann auch durch die Kaufentscheidung unterstützt werden (können). Deswegen setzen wir uns für eine verpflichtende nationale Kennzeichnung tierischer Produkte nach der Haltungsform der (Nutz)tiere ein: Nicht nur als Tierschutz Austria selbst, sondern auch in der Gesellschaft !Zukunft Tierwohl!, welche Prüfzeichen vergibt, die den KonsumentInnen Klarheit beim Einkauf verschafft.

Eine bloße Kennzeichnung nach Herkunft beziehungsweise Region – wie durch das AMA-Gütesiegel ausgewiesen – ist ungenügend, da die Region keine Aussagen über die Art der Tierhaltung trifft. Die KonsumentInnen haben – auch im Sinne des Konsumentenschutzes – ein Recht auf eine solche klare Deklaration tierischer Produkte nach Haltungssystemen im Sinne der Produktwahrheit. Ob das Tier in Österreich geboren, gefüttert, geschlachtet und zerlegt wurde ist ethisch gesehen nicht vergleichbar mit der Relevanz der Haltung des Tieres.

Unter der Eigenmarke „Zurück zum Ursprung“ verkauft die österreichische Lebensmittelhandelskette Hofer Bio-Produkte aus Österreich, deren Anforderungen an den Tierschutz deutlich über die gesetzlich vorgeschriebenen EU-Bio-Richtlinien hinausgehen. Alle „Zurück zum Ursprung“ Produkte tierischen Ursprungs tragen die Auszeichnung „Tierwohl kontrolliert“. Dieses Prüfzeichen, welches die Einhaltung strenger Tierschutzrichtlinien garantiert, wird von der Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! vergeben. Derzeit ist „Zurück zum Ursprung“ die einzige Bio-Marke Österreichs, die diese Auszeichnung auf allen Produkten tierischen Ursprungs trägt.

Unter der Eigenmarke „FairHof“ werden im Handel konventionell erzeugte tierische Produkte angeboten, denen eine gegenüber dem gesetzlichen Mindeststandard deutlich verbesserte Tierhaltung zugrunde liegt. So wird bei allen Haltungsformen zusätzlich zu mehr Platz Zugang zu Frischluft und natürlichem Licht über einen Wintergarten oder Laufhof eingehalten. In der Rinderhaltung gibt es keine Anbindehaltung mehr. Und bei den Mastschweinen haben alle Tiere einen weichen eingestreuten Liegebereich und einen Auslauf. Ebenso gibt es zertifiziertes Hundefutter mit dem Namen „Dinner for WAU“ auf dem Markt, das ausschließlich aus Fleisch von österreichischen Tieren produziert wird, die nach den Richtlinien des Vereines G!ZT! gehalten werden.

Über die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl!

Die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! ist ein Verein, der 2016 gegründet wurde und aus uns, dem Verein gegen Tierfabriken, der ARGE Bio und Dr. Winkelmayer besteht. Die Aufgabe der Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! ist es, verbesserten Formen der Nutztierhaltung zum Durchbruch zu verhelfen. Der Vereinszweck ist die Erstellung, Verwaltung, Entwicklung und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards (Normen, Regeln, Richtlinien) für verbesserte Nutztierhaltung und artgemäße Nutztierhaltung. Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, insbesondere der KonsumentInnen und der Landwirtschaft für verbesserte artgemäße Nutztierhaltung ist eines der größten Anliegen des Vereins.

Das Konzept: Schritt für Schritt

Alle in der Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! involvierten und beteiligten Organisationen wollen einen Weg zu einer ausgezeichneten Nutztierhaltung gehen – allen ist aber auch bewusst, dass dies nur in einem längeren Prozess Schritt für Schritt zu erreichen ist. Wir haben uns in der Gesellschaft !Zukunft Tier[1]wohl! bewusst dazu entschieden, nicht alles was aus Sicht des Tierschutzes für das Wohl der Nutztiere notwendig wäre, in jedem Fall sofort zu fordern. Wir sind der Meinung, dass es wenig Sinn macht, perfekte Richtlinien zu schreiben, wenn dann kein Landwirt seine Nutztiere danach halten und füttern kann. Und auch kaum ein Konsument bereit ist, den dafür notwendigen Preis zu bezahlen.

Viele Nutztiere haben bessere Lebensbedingungen, wenn wir in einer Richtlinie konkrete Verbesserungen fordern, die dann von vielen Landwirten umgesetzt werden können. Daher wurden auch die verschiedenen Wort-Bild-Marken für die unterschiedlichen „Verbesserungsniveaus“ entwickelt.

Die Gütezeichen im Detail

Das „Tierwohl kontrolliert“ Gütezeichen der Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! gibt es in vier verschiedenen Ausführungen: Tierwohl verbessert, Tierwohl gut, Tierwohl kontrolliert zwei Hakerln und Tierwohl kontrolliert drei Hakerl.

“Tierwohl verbessert“ steht für „konventionelle Tierhaltungsformen zur Verfügung“

Deutliche Verbesserungen in der Tierhaltung gegenüber dem gesetzlichen Mindeststandard werden umgesetzt. Diese Verbesserungen müssen zumindest für einen wichtigen Teilbereich der Produktionskette gelten, nicht aber für die gesamte Produktionskette. Dieses Gütezeichen tragen alle Fair-HofProdukte der Hofer KG und das Hundefutter Dinner for Wau.

 „Tierwohl gut“ steht für „konventionelle Tierhaltungsformen zur Verfügung“

Deutliche Verbesserungen in der Tierhaltung gegenüber dem gesetzlichen Mindeststandard werden umgesetzt. Im Gegensatz zu „Tierwohl verbessert“ umfassen hier die Verbesserungen die wichtigsten Aspekte in der gesamten Produktionskette. Derzeit tragen noch keine Produkte dieses Gütesiegel. Aber wenn in absehbarer Zeit neben den Mastschweinen auch die Zuchtsauen unter besseren Bedingungen leben (freie Abferkelung), kann dieses Gütesiegel vergeben werden.

 „Tierwohl kontrolliert 2 Hakerl“ steht für „Tierhaltungsformen zur Verfügung, die ausgehend vom Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus weitere Verbesserungen umsetzen“

Es gibt aber noch Herausforderungen und Verbesserungsmöglichkeiten, bis zu einer rundum ausgezeichneten Nutztierhaltung. Bei Produkten mit diesem Gütesiegel ist beispielsweise das Ziel, eine muttergebundene Kälberaufzucht umzusetzen noch nicht erreicht.

 „Tierwohl kontrolliert 3 Hakerl“ steht für „Tierhaltungsformen zur Verfügung, wo ausgehend vom Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus weitere wichtige Verbesserungen durchgehend umgesetzt werden“

Hier ist sichergestellt, dass die Tiere artgerecht gehalten, gefüttert und gezüchtet werden. Das beinhaltet auch, dass die Tiere ihre angeborenen Verhaltensweisen weitgehend ausleben können.

Beispiel: Rindermast
Hier wird jedenfalls Laufstallhaltung, Weidegang, mutter- oder ammengebundene Kälberaufzucht, Ausschluss von extrem fleischbetonten, qualgezüchteten Rassen (z.B. weißblauer Belgier), wiederkäuergerechte Fütterung etc. vorausgesetzt. Eine Mutterkuhhaltung im Laufstall mit entsprechend Weidegang würde diese Kriterien erfüllen.

Beispiel: Freilandhaltung von Legehennen
Diese Freilandhaltung von Legehennen auf Biobetrieben erfüllt die Kriterien, wenn man gewährleistet, dass der Grünauslauf so strukturiert ist, dass er von den Hennen gerne angenommen und benützt wird.

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