Auf einen Blick
- Klares Urteil: Die Berner Konvention fordert ein sofortiges Verbot der grausamen Conibear-Fallen und anderer nicht-selektiver Jagdmethoden in Kärnten.
- Schutzstatus bestätigt: Der Erhaltungszustand des Fischotters ist im Alpenraum „ungünstig“ – das Töten gefährdet somit das Überleben der Art.
- Keine Rechtfertigung: Kärnten konnte bisher nicht nachweisen, dass es keine Alternativen zur Tötung gibt oder dass die Jagd notwendig ist.
- Parallel-Erfolg: Unser Einsatz hat außerdem dazu geführt, dass die Plattform Temu illegale Totfangfallen aus ihrem Angebot entfernt hat.
- Starker Einsatz: Diese Erfolge zeigen, dass wir gemeinsam viel bewegen können – bitte unterstützen Sie daher unsere Petition!
Artenschutzkonvention unterstützt unsere Beschwerde
Die Berner Konvention – eines der wichtigsten internationalen Abkommen zum Artenschutz – hat Anfang April unsere seit 2022 laufende Beschwerde gegen die umstrittene Fischotterjagd in Kärnten geprüft. Das Gremium übt nun scharfe Kritik an der bisherigen Praxis in Kärnten und fordert ein sofortiges Verbot der grausamen Conibear-Fallen und anderer unselektiven Tötungsmethoden.
Wir freuen uns, dass die Konvention unsere Argumente anerkennt: Die Tötung von Fischottern ist nur dann zulässig, wenn es keine anderen zufriedenstellenden Lösungen gibt und der Erhalt der Art nicht gefährdet wird. Kärnten konnte bislang nicht überzeugend darlegen, dass das Töten der Tiere notwendig ist – und dass es keine alternativen Maßnahmen gibt.

Der Fischotter ist ein streng geschütztes Tier. Getötet werden dürfte er daher nur nach einer Einzelfallprüfung, wo nachgewiesen wird, dass keine andere Lösung (etwa Präventionsmaßnahmen) helfen würden.
Trotzdem werden Otter in Kärnten quotenweise getötet, weil er zum Sündenbock für zurückgehende FIschbestände gemacht wird. Seit 2018 sind damit 398 streng geschützte Otter zur Tötung freigegeben worden. In der neusten Version der Fischotter-Verordnung wird sogar dezidiert angewiesen, dass Totschlagfallen nur unter Wasser angebracht werden dürfen. Wie ein von uns in Auftrag gegebenes Gutachten belegt, leiden Fischotter damit besonders und ertrinken qualvoll (lesen Sie HIER mehr zum Gutachten).
Artenschutz statt politische Willkür
Die Berner Konvention hat zudem festgestellt, dass der Erhaltungszustand des Fischotters im Alpenraum, zu dem auch Kärnten gehört, „ungünstig“ ist. Das bedeutet: Die Tötung von Ottern gefährdet das Überleben der Art – und widerspricht somit klar den Zielen des europäischen Artenschutzrechts.
Besonders besorgniserregend ist auch, dass die Kärntner Behörden keine wissenschaftlichen Belege für einen Zusammenhang zwischen dem Rückgang der Fischbestände und der Otterpopulation vorlegen konnten. Während in anderen Bundesländern – wie im Burgenland – Beratung und Prävention längst erfolgreich umgesetzt werden, wird in Kärnten immer noch größtenteils auf die Tötung gesetzt (lesen Sie HIER mehr zu Burgenlands Erfolgskonzept im Fischottermanagement).
Jetzt liegt es an Kärnten, Verantwortung zu übernehmen. Bis spätestens 31. Juli 2025 müssen Fortschrittsberichte eingereicht werden, die belegen, wie der Status-Quo nun ist und welche Schritte gesetzt wurden.

Zweiter Erfolg: Temu entfernt illegale Fallen
Parallel zu diesem Erfolg feiern wir noch einen weiteren wichtigen Fortschritt: Dank Hinweise aus der Bevölkerung konnten wir rasch handeln und erreichen, dass die Verkaufsplattform Temu illegale Totschlagfallen aus ihrem Angebot entfernt. Verschiedenste Totschlagfallen – darunter auch grausame Katzen- und Marderfallen – wurden damit von der Plattform genommen.
Conibearfallen Fallen sind eigentlich in ganz Europa verboten, weil sie Tieren grausame Verletzungen zufügen und oft einen qualvollen Tod verursachen. Ihr Einsatz widerspricht eindeutig den europäischen Artenschutz- und Tierschutzgesetzen. Dieser Erfolg zeigt, dass konsequentes Engagement Wirkung zeigt – und dass wir gemeinsam viel bewegen können. Jetzt geht es daran diese Fallen auch in Kärnten endlich zu verbieten.
Unser Einsatz zahlt sich aus – und geht weiter
Für uns sind diese beiden Erfolge ein starkes Zeichen: Wer sich beharrlich für Tier- und Artenschutz einsetzt, kann etwas bewegen – auch gegen politischen oder wirtschaftlichen Widerstand. Wir werden weiterhin alles daransetzen, dass der Fischotter als wichtiger Teil unserer Gewässerökosysteme dauerhaft streng geschützt ist und dass illegale, grausame Fallen keinen Platz in unserem Natur- und Artenschutz haben.
Die Berner Konvention wird Ende des Jahres erneut über die Otterjagd in Kärnten beraten. Sollte Kärnten auch weiterhin gegen internationales Naturschutzrecht verstoßen, droht Österreich bald auch in Bezug auf den Fischotter ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU und damit potenzielle Strafen in Millionenhöhe für die Steuerzahler:innen.
Bitte JETZT unsere Petition unterschreiben:
Wir rufen alle Tierfreundinnen und Tierfreunde dazu auf, unsere Forderung nach einem umfassenden Schutz der Fischotter zu unterstützen und ein klares Zeichen gegen die Jagd und für echten Tierschutz zu setzen:
Sie wollen unseren WIldtieren noch weiter helfen?
Der Fischotter ist streng geschützt, doch Abschussverordnungen bedrohen seine Zukunft. Als anerkannte Umweltorganisation kämpfen wir für seinen Erhalt – mit juristischem Einsatz, politischem Druck und Aufklärung. Doch wir brauchen Ihre Hilfe!
Mit Ihrer Spende für unser Projekt Pfoten-Politik kämpfen wir gegen Abschussfreigaben, setzen uns für bessere Schutzgesetze ein und sorgen dafür, dass Umweltgesetze nicht ignoriert werden. Bitte helfen Sie uns mit einer Spende – für den Fischotter, für den Artenschutz und für eine lebenswerte Zukunft!