Beschluss zur Kennzeichnungspflicht

Ein erster Schritt, der jedoch einer weiteren Differenzierung bedarf!

Gestern wurde im Nationalrat beschlossen, ab 2021 eine Herkunftskennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern bei verarbeiteten Lebensmitteln sowie in Ausspeisungen wie Schulkantinen und Krankenhäusern umzusetzen. Damit wird eine unserer „Uralt-Forderungen“ endlich umgesetzt, bereits seit den 90er-Jahren fordern wir eine Kennzeichnungspflicht.

Wir begrüßen diesen so wichtigen ersten Schritt grundsätzlich, geben aber zu bedenken: Die Umsetzung ist nur dann ein Schritt in die richtige Richtung, wenn auch innerhalb der Haltungssysteme von Nutztieren in Österreich differenziert wird und sich dies auch in einer Kennzeichnung widerspiegelt. Denn das AMA Gütesiegel allein steht nur für österreichische Intensivtierhaltung und garantiert noch keinerlei Verbesserungen in Richtung Tierwohl.

Differenzierung Biobetriebe und AMA-Gütesiegel Betriebe ist notwendig!

Um die Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, muss bei der Herkunftskennzeichnung daher zusätzlich die Differenzierung zwischen österreichischen Biobetrieben und AMA-Gütesiegel Betrieben sichergestellt werden.

Denn nur österreichische Biobetriebe setzen sich für Tierwohl ein.

„Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen entscheiden können, ob sie verarbeitete Fertigprodukte aus Eiern, Milch und Fleisch aus österreichischer Intensiv- oder Biohaltung kaufen wollen“. Madeleine Petrovic, Vereinspräsidentin

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