Petitionen

Hilfe für katzen – strengere Kastrationspflicht JETZT!

Die aktuell unkontrollierte Vermehrung von verwilderten Haus- und Bauernhofkatzen führt zu viel Tierleid. Regelmäßig arbeiten Tierheime, Tierschutzorganisationen und Behörden an ihren Kapazitätsgrenzen. Die Lösung für Mensch, Tier und Umwelt ist einfach: weniger heimatlose Babykatzen.

Um das Elend von verwilderten Hauskatzen und Bauernhofkatzen zu beenden, fordern wir zusammen mit vielen ehrenamtlich tätigen Tierschützer:innen eine effektivere Kastrationspflicht und strengere Regelungen zur Zucht!

HELFEN SIE UNS MIT IHRER UNTERSCHRIFT!

Verwilderte Hauskatzen sind krank und hungern

Babykatzen, die in Schachteln im Wald entsorgt werden, verwaiste, ausgehungerte Jungtiere, verwilderte, von Maden geplagte und kranke Mutterkatzen oder verletzte und tot aufgefundene Tiere…

Nicht nur Hunger bedroht die Kleinen. Die meisten verwilderten Hauskatzen sind Träger von Infektionskrankheiten wie Katzenschnupfen, FIP, Katzenseuche, Leukose und Toxoplasmose. Viele tragen gesundheitliche Beeinträchtigungen davon oder versterben qualvoll. Da verwilderte Hauskatzen standorttreu sind, führt auch Inzucht in den einzelnen Populationen oft zu schweren Missbildungen oder anderen gesundheitlichen Schäden. Zusätzlich leiden die Tiere an Parasiten und sind Gefahren durch den Straßenverkehr und z.B. Giftködern ausgesetzt.

Zahnlose Kastrationspflicht

Um Tiere vor diesem Schicksal zu bewahren, gilt in Österreich eigentlich eine Kastrationspflicht für Katzen, sofern sie „regelmäßigen“ Freigang bekommen und nicht zur Zucht verwendet werden. Doch aufgrund ungenauer, gesetzlicher Formulierungen und fehlender Regelungen für die Zucht ist ein Vollzug der derzeitigen Katzenkastrationspflicht unmöglich. Unkastrierte Katzen, die sich nur manchmal im Freien aufhalten oder lediglich zufällig ins Freie gelangen, werden von der Kastrationspflicht beispielsweise nicht erfasst!

Aktuell genügt eine einfache Zuchtmeldung, um der Kastrationspflicht zu entgehen. Dabei müssen lediglich ein paar schriftliche Angaben bei der Behörde gemacht werden. Wer kein Interesse daran hat, seine Tiere zu kastrieren, meldet deshalb oft einfach eine Zucht an. Für die Tiere ist dieses Versäumnis fatal.

Manche Schätzungen sprechen von 200 000 bis 4 Mio. verwilderte Hauskatzen in Österreich, genaue Zahlen fehlen. Fest steht, dass sich unkastrierte Katzen exponentiell vermehren. Ab dem zarten Alter von fünf Monaten können Weibchen jährlich bis zu zwölf Junge gebären. Damit könnten theoretisch, in nur 5 Jahren und von einem einzelnen Katzenpaar abstammend, über 12.000 Kätzchen entstehen. Obwohl viele Tiere noch vor dem Erwachsenenalter sterben, überschwemmen von Frühling bis Herbst herrenlose Jungkatzen unsere Tierheime und bringen uns und Tierschutzorganisationen oft an den Rand unserer Kapazitäten.

Unsere Forderungen

für Katzen mit Halter:innen:

  • Eine tatsächliche Kastrationspflicht für alle Katzen beiderlei Geschlechts (ausgenommen kontrollierter Zuchttiere), unabhängig von der Haltungsform
  • Freigang erst nach der Kastration
  • Strengere Auflagen für Zuchten, darunter eine Bewilligungspflicht, kein ungesicherter Freigang der unkastrierten Tiere und regelmäßige, unangemeldete behördliche Kontrollen
  • Melde- und Kennzeichnungsplicht mittels Microchip für alle Katzen, unabhängig von der Haltungsform

für Katzen ohne Halter:innen:

  • Meldepflicht von verwilderten Hauskatzen bei der Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft, um gezielte Fang- und Kastrationsaktionen durchführen zu können
  • Eine für das Einfangen von verwilderten Hauskatzen und die Durchführung von Kastrationsaktionen zuständige, von der Landesregierung bezahlte Stelle (Katzenkastrationsbeauftragte:r)
  • Kastrationsaktionen sollten von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft in Absprache mit der jeweiligen Landesregierung und in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen geplant und organisiert werden

 

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