Schwarzer Tag für den Wolf: EU-Kommission möchte Schutzstatus herabsetzen

Gegen den Willen der Mehrheit der Europäer:innen droht der Wolf einen Teil seines Schutzes zu verlieren. Warum die Wolfsjagd in Österreich damit nicht legal wird, wieso Abschüsse keine Risse verhindern und welche Lösungen tatsächlich helfen – HIER!

Wolf

Auf einen Blick:

  • Wolf droht in internationalem Artenschutzabkommen strengen Schutzstatus zu verlieren
  • Trotzdem müsste Österreich vor einer legalen Bejagung erst einen günstigen Erhaltungszustand erreichen
  • Umfrage der EU-Kommission zeigt selbst: Mehrheit (71 %) ist für strengen Schutzstatus
  • Neue Untersuchungen unterstreichen, dass Abschüsse keine Risse verhindern

 

Wolfsschutz in Berner Konvention wankt, FFH-Richtlinie ist im Visier

Die Europäische Kommission hat Ende Dezember 2023 einen Vorschlag zur Änderung des Schutzstatus des Wolfs in einem der wichtigsten internationalen Artenschutzabkommen eingebracht, der Berner Konvention [1]. Der Vorschlag, den Status des Wolfs darin von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, stößt bei Umweltorganisationen in ganz Europa auf starke Kritik.

Doch so einfach, wie es viele Wolfsgegner:innen wollen, geht es nicht: Zum einen müssen noch alle EU-Mitgliedsstaaten und andere Vertragsparteien des Berner Übereinkommens zur Änderung zustimmen. Zum anderen ist der Wolf neben der Berner Konvention auch entsprechend der Flora-Fauna-Habitats-Richtlinie (FFH-Richtlinie) eine streng zu schützende Art (d.h. im Anhang IV der FFH-Richtlinie).

Die EU-Kommission hat gemäß Artikel 19 der FFH-Richtinie jedoch nur ein Vorschlagerecht an den Rat. Nur dieser kann die FFH-Richtlinie verändern und braucht dazu eine qualifizierte Mehrheit oder, wie im Falle des streng geschützten Wolfs, sogar Einstimmigkeit. Vereinfacht ausgedrückt heißt das, die EU-Kommission kann nicht im Alleingang den Schutzstatus für den Wolf in der FFH-Richtlinie ändern.

Artikel 19 der FFH-Richtlinie:

Die Änderungen, die zur Anpassung der Anhänge I, II, III, V und VI an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt erforderlich sind, werden vom Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit beschlossen.

Die Änderungen, die zur Anpassung des Anhangs IV an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt erforderlich sind, werden vom Rat auf Vorschlag der Kommission einstimmig beschlossen.

Der Wolf ist aktuell eine streng zu schützende Art in Anhang IV der FFH-Richtlinie. Um seinen Schutzstatus in der FFH-Richtlinie zu senken, müsste der Rat also einstimmig für einen Änderungsvorschlag der Kommission stimmen.

Hinzu kommt, dass, selbst wenn der Schutzstatus der Tiere sowohl erfolgreich in der Berner Konvention [2] als auch in der FFH-Richtlinie reduziert werden würde, laut aktueller Fassung der FFH-Richtlinie zuerst ein günstiger Erhaltungszustand der Wolfspopulation in den jeweiligen Ländern erreicht worden sein muss, ehe die Tiere bejagt werden dürfen [3]. Wenig verwunderlich, ist Wolfsgegner:innen die aktuelle FFH-Richtlinie daher oft ein Dorn im Auge [4] [5]. NGOs arbeiten hier mit aller Kraft für eine Stärkung der FFH-Richtlinie und pochen vor allem auf unser internationales Recht auf Parteistellung in Umweltschutzangelegenheiten (lies HIER was Parteistellung für Umweltfragen bedeutet und mehr).

Datenerhebung der EU-Kommission zeigt: Mehrheit will strengen Schutzstatus

Die EU-Kommission widerspricht mit ihrem Vorstoß sogar dem Wunsch ihrer eigenen Bürger:innen. Am 4. September 2023 forderte die Kommission „lokale Gemeinschaften, Wissenschaftler und alle interessierten Parteien auf, aktuelle Daten über die Wolfspopulation in der EU und deren Auswirkungen zu übermitteln“. Insgesamt wurden bis zum Ablauf der Frist am 22. September 2023 über 19.000 E-Mails an die Kommission geschickt.

Ergebnis: Die Mehrheit (71 %) spricht sich für die Beibehaltung des bestehenden strengen Schutzstatus des Wolfes aus, während weniger als ein Drittel (28 %) eine Reduzierung des Schutzstatus forderte. Diese spannenden Ergebnisse wurden von der EU-Kommission selbst veröffentlicht.

 Lesen Sie hier die übersetzten Ergebnisse der Umfrage der EU-Kommission:

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Abschüsse stören unser Ökosystem und verhindern Wolfsrisse nicht

Doch nicht nur juristische Gründe sollten uns zum Erhalt der seltenen Tiere bewegen: Illegale Abschüsse und anhaltende Verfolgung in den einzelnen Bundesländern machen den Wölfen zwar schwer zu schaffen [6], doch wie Untersuchungen in der Slowakei erst vor wenigen Wochen erneut zeigen konnten, hat die Bejagung der Wölfe keinen Einfluss auf die Zahl der Wolfsrisse. Dazu bedarf es moderner und angepasster Herdenschutzmaßnahmen [7].

Indem Wölfe bejagt werden, wird auch verhindert, dass sich die Schalenwilddichte in Österreich natürlich reduziert. Wie Österreich selbst angibt, haben wir hierzulande die höchste Dichte an Rot-, Reh- und Schwarzwild. Jährlich verursacht dieser Wild-Überbestand in unseren Wäldern Schäden im Wert von ca. 136 Mio. € [12]. Eine neue Langzeituntersuchung aus Sachsen-Anhalt zeigte, dass etablierte Wolfsrudel hingegen Schalenwild effektiv regulieren, den Verbiss verringern und so das Feld für eine naturnahe Waldwirtschaft in Anpassung an den Klimawandel bereiten [8].

Fazit: Österreich muss lernen mit dem Wolf zu leben, ob es will oder nicht

Sowohl aus ökologischen und landwirtschaftlichen Gründen als auch weil die FFH-Richtlinie noch mindestens für die kommenden Jahre in ihrer aktuellen Fassung gelten wird, muss sich Österreich seiner Verantwortung stellen, einen günstigen Wolfsbestand anstreben und mit den Tieren zu leben lernen. Aktuell sind wir von beidem weit entfernt. Ein wildbiologisches Monitoring für den Wolf fehlt, doch Schätzungen gehen davon aus, dass in Österreich weniger als 50 Wolfsindividuen leben – für einen günstigen Erhaltungszustand müssten es laut Wolfsforscher Kurt Kotrschal mindestens 500 sein [6] (lies HIER wie es um den Wolf in Österreich wirklich steht).

Gerade erfolgreiche Pilotprojekte, beispielsweise von LIFEstockProtect, zeigen klar, dass eine friedvolle Koexistenz zwischen Wölfen und Menschen möglich ist, sofern es der Wille zulässt. LIFEstockProtect beweist routiniert, dass Herdenschutzmaßnahmen auch in schwierigem Gelände und auf Almen umsetzbar sind und damit Wolfsschäden maßgeblich reduzieren [9]. Die Landwirtschaftskammer Österreich belügt hingegen weiter offen ihre Landwirtinnen und Landwirte mit ihren Behauptungen, für den ganzen Alpenraum sei bewiesen worden, Herdenschutz funktioniere nicht [10]. Dabei hat selbst die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung zur Änderung des Schutzstatus‘, dazu aufgefordert, die seit Jahren verfügbaren EU-Finanzierungsmöglichkeiten für Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen wahrzunehmen [1]. Österreich nutzt dieses Angebot immer noch kaum [11].

Sowohl die jetzt angegriffene Berner Konvention als auch die FFH-Richtlinie sind wichtige Instrumente im Naturschutz und bei der Erhaltung biologischer Vielfalt. Viele der in der Berner Konvention geschützten Tierarten sind in der FFH-Richtlinie zu finden, was dazu beiträgt, dass die Bestimmungen zusammenwirken. Sie ergänzen sich in ihren Zielen und stellen sicher, dass auf internationaler (Berner Konvention) und europäischer Ebene (FFH-Richtlinie) Maßnahmen ergriffen werden, um Biodiversität zu bewahren und zu schützen.

  1. Berner Konvention: Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher internationaler Vertrag, der sich auf den Schutz von wildlebenden Tieren und ihren natürlichen Lebensräumen konzentriert. Sie wurde 1979 beschlossen und zielt darauf ab, gefährdete Tierarten sowie deren Lebensräume zu schützen, insbesondere auch wandernde Arten wie Zugvögel. Österreich ist seit 1983 Mitglied der Berner Konvention.
  2. FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie): Die FFH-Richtlinie ist eine von zwei Naturschutzrichtlinien der Europäischen Union und wurde 1992 verabschiedet. Zusammen mit der Europäischen Vogelschutzrichtlinie sollen damit die Ziele der Berner Konvention umgesetzt werden, wobei sich die Richtlinien auf die Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tier- und Pflanzenarten in Europa konzentrieren. Die FFH-Richtlinie verlangt von den EU-Mitgliedstaaten auch, spezielle Schutzgebiete (sogenannte Natura 2000-Gebiete) auszuweisen und zu verwalten, um die Erhaltung und den Schutz der dort vorkommenden Arten und Lebensräume sicherzustellen.

Artenschutz durch ein Bundes-jagdgesetz!

Zusammen mit dem ökologischen Jagdverband, dem VGT und anderen Expertinnen und Experten fordern wir einen strengen Artenschutz in der österreichischen Jagd!

Volksbegehren unterstützen! 

Wenn Sie sich für Artenschutz einsetzen wollen, unterschreiben sie unser Volksbegehren für ein Bundeseinheitliches Jagdgesetz, wo wir auch noch andere wichtige Reformen fordern, um die Jagd ökologisch und tierschutzgerecht zu machen!

Sie wollen unseren WIldtieren helfen?

Unterstützen Sie uns mit einer Spende bei der Pflege unserer Wildtiere in Not oder übernehmen Sie eine individuelle Patenschaft für eines unserer anderen Tiere!

 

[1]        „Vorschlag zur Änderung des internationalen Schutzstatus des Wolfs“. Zugegriffen: 10. Jänner 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_6752

[2]        „SEV 104 – Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“, 1979.

[3]        Europäische Union, „RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“, 1992.

[4]        „Wolf: Geisler rechnet mit Umdenken von EU – tirol.ORF.at“. Zugegriffen: 10. Jänner 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://tirol.orf.at/stories/3219513/

[5]        „EU deutet Bewegung bei Wolfsproblematik an“. Zugegriffen: 10. Jänner 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.tiroler-vp.at/aktuelles-presse-bilder/aktuelles/detail/eu-deutet-bewegung-bei-wolfsproblematik-an/

[6]        „Biologe Kurt Kotrschal: Mehr Wölfe würden Wälder gesünder halten“. Zugegriffen: 10. Jänner 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://science.apa.at/power-search/14230554061037662099

[7]        M. Kutal, M. Duľa, A. R. Selivanova, und J. V. López-Bao, „Testing a conservation compromise: No evidence that public wolf hunting in Slovakia reduced livestock losses“, Conserv Lett, 2023, doi: 10.1111/CONL.12994.

[8]        E. Schumann und A. Weber, „Entwicklung der Schalenwildbestände im Fläming vor dem Hintergrund der Besiedlung durch den europäischen Wolf“, 2022.

[9]        „Herdenschutzkonferenz 2022 – LIFEstockProtect: Herdenschutz Österreich, Bayern und Südtirol“. Zugegriffen: 10. Jänner 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://lifestockprotect.info/herdenschutzkonferenz-2022/

[10]      „Moosbrugger mit EU-Kommission einig: Schutzstatus des Wolfes ändern! | Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ), 20.12.2023“. Zugegriffen: 10. Jänner 2024. [Online]. Verfügbar unter: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231220_OTS0113/moosbrugger-mit-eu-kommission-einig-schutzstatus-des-wolfes-aendern

[11]      Österreichzentrum Bär Wolf Luchs, „Prävention -­ Förderung“. Zugegriffen: 6. Oktober 2023. [Online]. Verfügbar unter: https://baer-wolf-luchs.at/hilfe-bei/praevention-foerderung

[12]     BMEIA 2021, S. 16, Kap. III.1.5.3.1, Scherhaufer et al. vs. Republik Österreich, EGMR – Beschwerden 44990/18 und 7161/19

[13]     Europäische Kommission und N2K GROUP EEIG, „THE SITUATION OF THE WOLF (CANIS LUPUS) IN THE EUROPEAN UNION – An In-depth Analysis“, 2023.

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